Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 9

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Frau Präsidentin, das muss in der Präsidiale ein Nachspiel haben! (Beifall bei der ÖVP.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.09.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eine Errungenschaft der Französischen Revolution, dass es Gewaltentrennung gibt: Exekutive, Legislative und Judikatur. (Rufe bei der ÖVP: Entschuldigung?!) Es ist ein Grundprinzip zumindest fortgeschrittener demokratischer Staaten mit parlamentarischer Demokratie, dass das Stimmverhalten im Plenum der gesetzgebenden Körperschaft öffentlich gemacht wird. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist ja genau umgekehrt: Dieses Plenum des Nationalrates, das aufgrund demo­kratischer Wahlen von der Bevölkerung so zusammengesetzt wird, wie es zusam­mengesetzt ist, basiert darauf, dass wir Wahlkreise haben, wo Sie alle – viele von Ihnen sollten das bedenken – einen Auftrag haben. (Abg. Rädler: Wir brauchen keine Belehrung!) Und Sie haben – und ich hoffe doch: freies Gewissen, freies Mandat – vor genau einem Jahr einen Beschluss gefasst – Sie in Ihrem freiem Gewissen, wie wir immer noch hoffen –, dass ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird, der viele Prüfthemen, viele Beweisthemen zu bearbeiten hat, ein Beschluss, der hier einstimmig verabschiedet wurde.

Ich muss die Abgeordneten an der Stelle daran erinnern, weil es der Wahrheit entspricht, und die Bevölkerung und vor allem die Wählerinnen und Wähler in Ihren Wahlkreisen haben das Recht auf Wahrheit. Sie wollten das ja alles unterdrücken durch Ihr Abstimmungsverhalten. – Da muss ich einmal die anderen beiden Parteien ausnehmen, weil sie bei dieser Schandtat nicht mitgemacht haben, die da lautet, dass eine qualifizierte Mehrheit mit 50 Prozent plus einen einstimmigen Beschluss des Nationalrates desavouiert hat, indem bestimmte Prüfkapitel dieses Ausschusses nicht mehr abgearbeitet werden dürfen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Ein Mehrheitsbeschluss ist eine „Schandtat“?)

Das ist Ihr Verdienst, und deshalb muss das öffentlich gemacht werden, weil 90 Pro­zent der Bevölkerung die Fortsetzung des Untersuchungsausschusses wollten. Aber das haben Sie vereitelt, und jetzt sollen das die WählerInnen nicht einmal erfahren dürfen! (Abg. Strache: Ist das zur Geschäftsordnung, Frau Präsidentin?) In Wahrheit hätte das in jedem Medium breit berichtet gehört, stärker noch, als es der Fall ist. Das ist es, was hier gemacht wurde, und das können Sie beschreiben, wie Sie wollen, weil nämlich – Kollege Kopf, halten Sie es einmal hoch! – dort steht: „Eine Stimme für Vertuschung“, und das ist es, weil eine einfache Mehrheit von Rot und Schwarz den Prüfauftrag des Nationalrates unterlaufen hat. Das haben Sie zu verantworten als Bundesregierung, weil Sie Ihre Abgeordneten an der Stelle ja nur mehr als Stimmvieh im Nationalrat benutzen! (Abg. Kopf: Das ist Menschenhatz! Menschenverachtende Menschenhatz!) Aber dann sollen die Wählerinnen und Wähler wenigstens wissen, dass Sie hier selbst missbraucht werden. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist der Gedanke der Aufklärung an der Stelle, und es muss möglich sein und ist auch richtig, dass die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis erfahren, wie die von Ihnen gewählten Abgeordneten abgestimmt haben. Das ist nicht nur richtig und vernünftig, sondern es ist auch eine Pflicht, darauf hinzuweisen. (Beifall bei den Grünen.)

10.13

 


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