können Sie Ihr Verhalten nicht schönreden, indem Sie andere – wenn auch zu Recht – sozusagen an den Pranger stellen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.19
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113, Grüne 99 sowie BZÖ 95 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: Zu Beginn der Debatte wird der Obmann des Untersuchungsausschusses Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz vom Platz des Berichterstatters aus einen etwa 20-minütigen mündlichen Bericht erstatten. Die Debattenredner und -rednerinnen werden nach Fraktionsstärke aufgerufen, wobei jeder Fraktion in der Fernsehzeit bis 13 Uhr vier Redner zukommen und die Gesamtredezeit pro Fraktion 28 Minuten beträgt.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehzeit in ORF 2 aufgerufen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Absatz 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Da kein schriftlicher Bericht vorliegt, ersuche ich nun den Obmann des Untersuchungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz, über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Bericht zu erstatten. – Bitte.
10.21
Berichterstatter Dr. Walter Rosenkranz: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Eingangs in der Geschäftsordnungsdebatte wurde von der Errungenschaft der Französischen Revolution, der Gewaltentrennung gesprochen und darüber, dass wir hier Parlamentarismus leben – die Gesetzgebung –, dass wir hier die Verwaltung, die Vollziehung kontrollieren können, politische Verantwortung vollziehen können. Dazu kommt die dritte Säule, die Rechtsprechung, die in einer sehr engen, verwobenen Art mit diesem Thema zu tun hat.
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