Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 22

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Das war die Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss bis vor dem Sommer, und diese war sehr gründlich.

Nach der Sommerpause gab es nach einem geschäftsordnungsmäßigen Problem betreffend Fragestellung der Vorsitzführung, Fehler bei der Vorsitzführung, dann Rücktrittsforderungen, Rücktritt der Vorsitzenden – dabei ist dann leider Gottes auch sehr viel Zeit vergangen – und dann nur mehr diese von Herrn Klubobmann Cap bereits angeführte Fünf-Parteien-Einigung.

Ich kann aus meiner Sicht sagen, der Einigungsprozess war wahrscheinlich ähnlich, wie es die österreichische Delegation in Saint Germain erlebt hat, wo die Entscheidung auf den Tisch gelegt und gesagt wurde: Und das ist jetzt der Friedensvertrag!

Kollege Amon sagt, es wurde keine einzige Person, außer Muhr und Wirth, von denen man wusste, dass sie wahrscheinlich nicht kommen würden, als Zugeständnis der Opposition geladen. Um die Situation noch einmal darzulegen: Wir sind in der Früh zusammengesessen und haben gesagt: Ja, die drei Oppositionsparteien werden einen Kompromissvorschlag ausarbeiten! Das ist geschehen, und während wir gesessen sind, kommt aus dem Plenum die Nachricht, dass mit dem nächsten Tag bereits eine Fristsetzung durchgeführt werden soll. Dann ist seitens der Regierung vorgelegt worden: Das ist es jetzt, das ist der Plan! Tretet ihr dem bei, oder bleibt es bei dieser Fristsetzung am selben Abend? – Das war dann die „Fünf-Parteien-Einigung“. Es wurde die Fristsetzung mit dem nächsten Tag zurückgezogen, und es kam dann zu dieser Ladungsliste, wo alle Parteien draufgestanden sind.

Ich werte jetzt nichts, aber: Vom Vorschlag der Regierungsparteien ist kein Jota geändert worden.

Für die Statistik: Bei diesen Themen wurden an sieben Tagen zu drei Unter­suchungs­themen 18 Personen befragt; zum Thema Telekom-Ostgeschäfte eine Person, Herr Mag. Martin Schlaff, der als Beschuldigter geführt wird; zum Thema Inserate der Bundesregierung zwei Personen, Minister Berlakovich und der AMA-Marketingchef Mikinovic; und zur Frage der Staatsbürgerschaftsverleihungen vier Sektionschefs, die uns in erster Linie mitteilten, dass sie erst nach dem Untersuchungszeitraum Sektions­chefs geworden sind und dass sie in ein paar Akten nachgeschaut, aber nichts Auffälliges gefunden haben. – Das war im Wesentlichen der Succus.

Es gab dann auch die sogenannte Affäre Faymann. Es ist immer die Rede davon gewesen, dass immerhin Regierungsmitglieder geladen wurden, nämlich Staatssekre­tär Ostermayer für die SPÖ und Bundesminister Berlakovich für die ÖVP. Ich möchte nur in Verfassungskunde ein bisschen weiterführen: Der Staatssekretär ist kein Regie­rungs­mitglied, und Dr. Ostermayer ist auch nicht als Regierungsmitglied einvernom­men worden, sondern als ehemaliger Kabinettschef, der jetzt zufällig Staatssekretär ist – so wie viele Kabinettschefs zuvor. (Abg. Strache: Der Bundeskanzler hätte als ehemaliger Minister einvernommen werden sollen!)

Bei der Telekom, bei der BUWOG, beim Behördenfunk TETRON waren die Kabinetts­chefs Schlüsselpersonen aus den Kabinetten, aber im Untersuchungsausschuss hat man uns viel verweigert. Ich glaube, das wird sicherlich in der Diskussion noch ent­sprechend gewürdigt werden.

Ich möchte noch einen unverdächtigen Zeugen zum Abschluss erwähnen – wir müssen ja entsprechend auch Lehren daraus ziehen –: Verfahrensanwalt Hoffmann hat gemeint – er hat der APA gegenüber eine Bilanz gezogen –, es hat positive Auswirkungen gegeben, und er verwies dabei auf mehrere Gesetzesänderungen.

Richtig, es hat aus den Lehren des Untersuchungsausschusses heraus zwei Ge­setzes­initiativen hinsichtlich Parteienfinanzierung und Medientransparenz gegeben, die


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