Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 42

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Wenn Sie dann aber die Grundkrux Ihrer Aussage hier in Ihrer Rede total diffamieren, weil Sie wieder alles vermischen, dann, sage ich, sind Sie keine Lichtgestalt hier, nein, Sie sind ein kleines Kerzerl, um nicht zu sagen ein Grablicht des BZÖ. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich möchte noch einmal zu den Zahlen zurückkommen. Wenn ich jetzt die Zahlen hernehme und wenn die FPÖ sagt, dass wir zu viele Asylanträge haben, dann muss ich dem entgegenhalten, im Jahr 2011 waren es 14 000, heuer haben wir bis jetzt in et­wa 12 000. Wie gehen Sie dann eigentlich mit den Zahlen in den Jahren 2000 bis 2006 um? Ich glaube, damals war so irgendwie die blaue Fraktion mit in der Regierung. Da­mals erreichte die Zahl der Asylanträge ein Ausmaß von 30 000, 39 000, 32 000. Wie gehen Sie damit um? Wie können Sie das rechtfertigen in der ganzen Diskussion, die wir haben? (Abg. Dr. Rosenkranz: Schengen-Außengrenze!)

Und wenn Sie, Herr Rosenkranz, hier sagen, wir haben unseren Beitrag geleistet, dann muss ich fragen, was die Zahlen zeigen, die Sie damals selbst auch verursacht haben? (Abg. Strache: Schengen-Außengrenze! Haben Sie noch nicht gehört?)

Ich möchte noch einmal das Memorandum ins Spiel bringen, das jetzt die Bundesre­gierung mit den Landeshauptleuten abgeschlossen hat. Ich finde es gut, wichtig und richtig, dass in diesem Memorandum jetzt ganz einfach auf die Problematik, die wir in Traiskirchen haben, und dort haben wir im Augenblick die Problematik, eingegangen wird. Darin wird ganz einfach noch einmal festgehalten, dass die Bundesländer ihre Quoten erfüllen. Und ob Sie es jetzt hier hören wollen oder nicht, es gibt nur zwei Bun­desländer in Österreich, die ihre Quoten ordnungsgemäß erfüllen, und das sind Nieder­österreich mit plus 6,19 Prozent und Wien mit plus 43,06 Prozent. Die restlichen Bun­desländer, die eine Verpflichtung hätten, aus Traiskirchen eine Übernahme zu machen, sind säumig, und zwar gehen die Zahlen von 4,61 bis 22,55 Prozent, das wäre zum Beispiel das Land Kärnten.

Meine Damen und Herren! Welches Ziel sollen der Asylgerichtshof und letztendlich das Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl, das wir beschlossen haben und das jetzt im Zuge der Verwaltungsreform auch seinen Dienst aufnehmen wird, verfolgen? – Schnel­le Verfahren, damit die Menschen wissen, ob sie sich in diesem Land aufhalten kön­nen, ja oder nein, ob sie hier bleiben können, ja oder nein, ob dies aus rechtlichen Grün­den möglich ist.

Der Rucksack von diesen 23 000 Fällen, den wir da mitgenommen haben, ist abge­baut, meine Damen und Herren! Ich denke, es kann nur die richtige Entscheidung sein, im Sinne der Personen, die davon betroffen sind, recht kurze Verfahren zu haben.

Und wenn Sie hier im Rahmen Ihrer heutigen Anfrage und somit in der heutigen Sit­zung auch beantragen, dass wir dieselbe Situation wie in Deutschland haben, muss ich sagen, Sie wissen ganz genau, dass Deutschland eine ganz andere Situation hat mit den finanziellen Abgeltungen und dass das bei uns ganz anders funktioniert. Traiskir­chen ist als Grundversorger der Erste, wo sich die Leute nur kurz aufhalten sollten, wobei wir wissen, dass es da Probleme gibt und dass man daran arbeiten muss. Erst danach kommen die Menschen in die Grundversorgung. Was diese Grundversorgung betrifft, möchte ich einen von Ihnen sehen, der sagt: Ja, das ist ausreichend und ge­nug, und da kann ich mir dann vielleicht einen Porsche leisten! Solche Aussagen wer­den ja gerne von der FPÖ getroffen.

Noch einmal zu den Asylanten: Wie schaut der Prozentsatz an Straftaten, die von Asy­lanten begangen wurden, aus? – Im Jahr 2007 betrug der Anteil an den Straftaten, die von Asylwerbern begangen wurden, 16,48 Prozent, 2008 15,96 Prozent, 2009 16,71 Pro­zent. Im ersten Halbjahr 2012 beträgt der Anteil 10,38 Prozent – dies entgegen Ihrer Aussage, dass die Zahl der Straftaten, die von Asylwerbern begangen werden, ständig steigt! 10,38 Prozent!

 


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