Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 44

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Darüber hinaus ergibt sich – zum Teil europarechtlich bedingter – ein über den verwal­tungsreformatorischen Aspekt hinausgehender Änderungsbedarf. ()“, so aus der Be­gründung.

Die Bundesministerin für Inneres wurde so ersucht bis Herbst 2012 eine Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze vorzulegen.

Diese Novelle scheint vor dem Hintergrund der steigenden Asylzahlen, im Jahr 2011 wurden 14.416 Asylanträge – um über 30 % mehr als 2010 – gestellt, bis Mai 2012 waren es schon um fast 30 % mehr Asylanträge als im gleichen Zeitraum 2011, und der zunehmenden Anzahl an illegalen Migranten mehr als notwendig und muss signi­fikante Verschärfungen gegen den Missbrauch beinhalten.

Dieser Zustrom an Fremden bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Kosten tragen müssen.

Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und missbräuchlichen Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren im Sinne aller Beteiligten rechtskonform und zügig durchge­führt werden. Die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwande­rungsverfahren sind.

Diese Chance ergreifend und da die Klubs von der Bundesministerin für Inneres zur Mitarbeit eingeladen wurden stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, im Zuge der für 2012 geplanten Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze eine Aufweichung des österreichi­schen Asyl- und Fremdenwesens hintanzuhalten und dafür Schwerpunkte wie zum Beispiel in der Verfahrensverkürzung, in der Missbrauchsbekämpfung, Maßnahmen gegen straffällige Asylwerber, dem Ausschluss von privaten Organisationen an der Mit­wirkung am Asyl- und Fremdenwesen, der verpflichtenden radiologischen Untersu­chung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit und der verpflichtenden DNA-Analyse bei einem behaupteten Verwandtschaftsverhältnis setzt.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Groß­ruck. – Bitte.

 


12.46.40

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Frau Bundesministerin! Die Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich möchte das heutige Thema nicht durch irgendeine Brille sehen, weder durch eine schwarze, rote, blaue, grüne noch durch eine mit anderer Farbe, sondern dies ist eine Frage der Menschlichkeit. Wir alle haben, wie ich meine, die Verpflichtung, eine solche Sichtwei­se an den Tag zu legen.

Deshalb muss ich schon Herrn Strache kritisieren. Nicht alles, was er gesagt hat, war meiner Meinung nach inkorrekt, er hat einiges Wahre gesagt, aber die Intention war eine andere. Es liegt doch auf der Hand, meine Damen und Herren, Populismus war es, um den Leuten Angst zu machen, im Trüben zu fischen und so Stimmen zu gewin­nen. (Abg. Ing. Hofer: Das ist unter deinem Niveau!) Das ist der Hintergrund der heuti-


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