lichen Begründungen aus ihrem bisherigen Klub ausgeschieden sind sowie ein weiterer Abgeordneter dieses Hauses, der nicht derselben wahlwerbenden Partei angehört wie die Gründungsmitglieder des neuen Klubs, dieser Gruppe inhaltlich-politisch zugehört, ohne sich aber an der Gründung des Klubs zu beteiligen –, bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass auch diese tatsächlichen Unterschiede nicht in dem Sinne rechtserheblich sind, dass es erlaubt wäre, zu einem anderen Beurteilungsergebnis zu kommen wie im Jahr 1993.
Diese Schlussfolgerung wird auch von der großen Mehrheit – nicht einhellig, aber doch von der großen Mehrheit – der Mitglieder der Präsidialkonferenz geteilt.
Ich kann also bestätigen, dass dem Nationalrat ein sechster Klub, der Parlamentsklub „Team Stronach für Österreich“ angehört.
Ich habe den Mitgliedern des neuen Klubs vorläufig Sitzplätze im Plenum zugewiesen und behalte mir eine endgültige Entscheidung über die zukünftige Sitzordnung, die ich wie üblich in der Präsidialkonferenz noch einmal diskutieren werde, vor.
Ich bin vom neuen Klub darüber informiert worden, dass dieser noch während der laufenden Gesetzgebungsperiode in einigen für ihn wesentlichen Ausschüssen vertreten sein möchte.
Die anderen Klubs haben mir ihre Bereitschaft dazu signalisiert, sodass ich davon ausgehe, dass wir nach den dazu noch zu führenden Gesprächen für die betroffenen Ausschüsse in einer der nächsten Sitzungen des Nationalrates eine Neuwahl werden durchführen können.
Im Übrigen ersuche ich alle Klubs, die erforderlichen Gespräche für die Integration des neuen Klubs in die parlamentarischen Arbeiten, insbesondere für die Verteilung der Redezeiten, so rasch wie möglich aufzunehmen – vereinbart ist, nach dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Budget 2013 – und zu einem guten Ergebnis zu führen.
Ich möchte mich abschließend bei allen Klubs sowie insbesondere bei den Mitgliedern der Präsidialkonferenz für die konstruktive Atmosphäre bei der Lösung dieser sicherlich nicht einfachen Rechtsfrage bedanken.
Ich kann in diesem Zusammenhang auch berichten, dass – wie im Übrigen bereits 1993 – die für die Lösung der gegenständlichen Frage hauptsächlich relevante Norm des § 7 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates – eingeschlossen sind dabei auch § 32 und § 57 – allgemein als nicht ausreichend genau und nicht aussagekräftig beurteilt wird.
Es besteht daher Einvernehmen der Mitglieder der Präsidialkonferenz, diese Bestimmung der Geschäftsordnung noch in der laufenden Gesetzgebungsperiode mit dem Ziel einer klaren Regelung zur Frage der Klubgründung zu novellieren.
Ich ermutige dazu alle parlamentarischen Parteien, rasch in Verhandlungen einzutreten und zu einem positiven Abschluss beizutragen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
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