Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung / Seite 9

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10.15.20Beginn der Sitzung: 10.15 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 178. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unter­stützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.

Das Amtliche Protokoll der 177. Sitzung vom 30. Oktober 2012 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Josef Auer, Hakel, Fürntrath-Moretti, Mag. Ikrath, Klikovits, Mag. Lettenbichler, Mag. Schatz, Grosz, Kößl, Pack und Neubauer.

10.16.01Mitteilung betreffend Gründung eines neuen Parlamentsklubs

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Am 30. Oktober 2012 haben mir die Abgeordneten Hagen, Lugar, Kaufmann-Bruckberger, Markowitz und Tadler die Gründung eines neuen Parlamentsklubs „Team Stronach für Österreich“ bekannt gegeben.

Ich habe nunmehr als Vorfrage für die von mir zu setzenden Schritte für den Fall des Entstehens eines neuen parlamentarischen Klubs die Rechtmäßigkeit dieser Klub­gründung auf der Basis der einschlägigen Vorschriften, nämlich des Bundes-Verfas­sungsgesetzes sowie des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates zu prüfen gehabt.

Ich habe diese Prüfung – wie dies auch mein Amtsvorgänger Heinz Fischer im Jahre 1993 anlässlich der Gründung des Klubs „Liberales Forum“ gehandhabt hat – auf der Grundlage von Stellungnahmen und Gutachten der Parlamentsdirektion und des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst sowie eingehenden Beratungen in der Präsidialkonferenz, und zwar konkret am 30. Oktober sowie heute, vorgenommen.

Der damalige Präsident des Nationalrates ist in der Sitzung der Präsidialkonferenz am 19. Februar 1993 zu der Überzeugung gekommen – ich zitiere wörtlich –,

„dass die Argumente, die gegen die Zulässigkeit der Konstituierung dieses Klubs sprechen, im Vergleich mit den Pro-Argumenten, wie sie auch in diversen Gutachten enthalten sind, nicht jenes Gewicht haben, dass er sich dazu entschließen könne, die Konstituierung als geschäftsordnungswidrig oder verfassungswidrig zu bezeichnen, und er werde bei der Handhabung der von ihm zu vollziehenden Normen in diesem Sinne vorgehen“.

Zwischenzeitig hat sich auch der Verfassungsgerichtshof direkt und indirekt mit Fragen der geschäftsordnungsmäßigen Zulässigkeit einer Klubgründung während einer Ge­setz­gebungsperiode auseinandergesetzt und hat dabei die 1993 gefasste Entschei­dung bestätigt beziehungsweise als richtig vorausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund und auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die aktuelle Neubildung eines Klubs in einer laufenden Gesetzgebungsperiode in einigen Punkten von der Konstellation 1993 unterscheidet – ich erinnere nur daran, dass die Gründungsmitglieder dieses Klubs nicht zur selben Zeit und mit durchaus unterschied-


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