Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 96

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aber vor allem auch von Juristen, und diese Bedenken sollte man durchaus ernst neh­men. Speziell, meine Damen und Herren, die Ärztekammer bemängelt zu Recht das IT-System und die Sicherheit der Daten. Selbst wenn man die Zugriffe im Nachhinein mit einem Protokoll dokumentieren kann, so wurde dieser Missbrauch dann bereits betrieben. Da nützt es dann auch nichts, wenn man den Zugreifenden im Nachhinein ermitteln kann. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Geschätzter Herr Bundesminister! Unser Gesundheitssystem zählt sicherlich zu den besten der Welt. Wir dürfen uns trotzdem nicht vor den politischen und sozialökonomi­schen Problemstellungen in der medizinischen Versorgung verschließen. Ich ersuche Sie daher sehr freundschaftlich, noch einmal diese Kinderkrankheiten zu überdenken, zu behandeln, zu beseitigen, um so auch die Schnittstellen der medizinischen Wert­schöpfungskette zwischen den Ambulatorien, den Krankenhäusern, den Pflegeheimen, den Ärzten und Patienten, aber auch der medizinischen und pharmazeutischen For­schung zu optimieren. Ich würde Sie darum ersuchen, dass Sie sich bemühen, die Vollverschlüsselung doch noch zu gewährleisten. Und noch ein persönlicher Wunsch an Sie: Suchen Sie das Gespräch mit der Ärzteschaft, denn nur mit deren Akzeptanz kann am Ende des Tages das Gesundheitssystem effizienter funktionieren. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

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13.55.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1979 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zwei Abänderungs­anträge eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über die Abänderungsanträge, unter Berücksichtigung des Verlangens auf getrennte Abstimmung, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllin­ger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der §§ 13, 14 Abs. 1, 2a bis 5 so­wie der §§ 15 bis 24, 27 und 28 Abs. 2 bis 5 in Art. 1.

Wer diesem Abänderungsantrag beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Öl­linger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des § 14 Abs. 2 in Art. 1.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllin­ger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des § 14 Abs. 2 in Art. 1.

Wer dieser Änderung zustimmen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur getrennten Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwur­fes in der Fassung des Ausschussberichtes.

 


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