Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 105

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dann verdrängt man diese Frage auch sehr häufig. Aber kommt es dann aufgrund ei­nes Unfalls doch zu einem Gespräch zwischen einem Familienmitglied und dem Arzt, kann es sehr oft vorkommen, dass dieses der Entnahme eines Organs des Verstorbe­nen nicht zustimmt. Die österreichischen Ärzte halten sich zum Großteil an diesen Wunsch der Angehörigen.

Wir dürfen aber auch nicht vom Tisch wischen, dass es einen weltweiten Missbrauch gibt, und zwar illegale Organentnahmen. Horrorgeschichten, dass man sich Organe auch illegal kaufen kann, haben wir alle schon einmal gehört. Leider Gottes ist das mittlerweile Realität und keine Horrorgeschichte.

Das heißt, dass es auf jeden Fall auch zu wenig Informationen über die Notwendigkeit legaler Organtransplantationen oder Organspenden gibt. Wir fordern eine Sensibilisie­rung für dieses Thema, mehr Information der Bevölkerung. Die Menschen müssen da­rüber informiert werden, dass man sich in Österreich darauf verlassen kann, dass Or­ganspende, Organentnahme und auch die Transplantation gesetzlich sehr streng gere­gelt sind. Es werden sogar Lebendspenden abgelehnt, wenn nur der leiseste Verdacht besteht, dass finanzielle Interessen mit der Spende in Verbindung gebracht werden können.

Abschließend: Wir unterstützen jede Art von Information und unterstützen die individu­elle Nachsorge, die lebenslange optimale medizinische Betreuung von Lebendspen­dern. (Beifall beim Team Stronach.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesmi­nister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.31.30

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben mit dem heutigen Gesetz zur Regelung der Organtransplantation wie­der einen wichtigen Qualitätsschritt gesetzt. Es geht darum, die Grundsätze der Organ­spende festzulegen, die Freiwilligkeit und die Unentgeltlichkeit. Wir haben mit dem ös­terreichischen Modell, nämlich dass wir ein Widerspruchsregister gegen Organspen­den haben, deutlich gezeigt, dass wir damit in Europa die besseren Ergebnisse errei­chen.

Wir haben mit diesem Gesetz auch sichergestellt, dass Lebendspenden und Men­schen, die Lebendspenden machen, ganz, ganz besonders geschützt werden. Unter anderem haben wir gesetzlich klargestellt, dass eine Lebendspende von unter 18-Jäh­rigen nicht zulässig ist. Wir haben uns damit auseinandergesetzt, dass der Schutz von SpenderInnen und Empfängern besonders in den Vordergrund gestellt wird. Die Rege­lungen über die Nachsorge von Lebendspendern wurden auch in die Gesetzgebung aufgenommen. Dazu haben wir auch einen Versicherungstatbestand kreiert bezie­hungsweise haben wir den besonderen Schutz von Lebendspendern im Sozialversi­cherungsrecht vorgenommen. Ich denke, dass wir damit einen wichtigen Schritt in Richtung Verbesserung der Qualität und Versorgung der österreichischen Bevölkerung geleistet haben.

Sehr geehrter Herr Präsident, wenn Sie erlauben, möchte ich etwas Besonderes tun. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir ändern heute auch Sozialversicherungs­gesetze, und ich habe mir vorgenommen, mich heute, weil wir das tun, bei jemandem zu bedanken, der jahrelang dazu beigetragen hat, dass die österreichischen Sozialver­sicherungsgesetze und die Sozialversicherung eine solch gute Stellung haben. Ich spreche von Herrn Abgeordnetem Karl Donabauer.

Herr Abgeordneter Donabauer hat über vier Jahrzehnte in der Sozialversicherungsan­stalt der Bauern, in verschiedenen Selbstverwaltungskörpern mitgewirkt, und wenn ich


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