Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 104

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tet. Also da könnte man schon Mittel und Wege finden, ein Register aufzubauen, das allen Erfordernissen Rechnung trägt. Ich bin da optimistisch, vielleicht können Sie da etwas helfend eingreifen, Herr Minister. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.16

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dem Organtransplantationsgesetz wird die Richtlinie für Qualitäts- und Si­cherheitsstandards für die zur Transplantation bestimmten menschlichen Organe in ös­terreichisches Recht umgesetzt. Da geht es um den Bereich der Lebendspenden und deren Erfassung, die damit zusammenhängenden Aufzeichnungen und die Erfassung schwerwiegender Zwischenfälle. Insgesamt wurden in Österreich im Jahre 2011 673 Organe von Verstorbenen und 57 Transplantationen von Lebenden vorgenommen. Es ist absehbar, dass die Zahl der Lebendspenden steigen wird.

Wichtig ist, dass die Lebendspende von Organen – hauptsächlich sind es Nieren – rechtlich geregelt wird, was für die behandelnden Ärzte und für die betroffenen Perso­nen mehr Rechtssicherheit bedeutet. Mit der Einführung des Lebendspenderegisters wurde ein wichtiger Punkt berücksichtigt. Dadurch ist für die wichtige Nachsorge der Organspender gesorgt. Durch das Angebot eines Nachsorgeprogramms und die finan­zielle Absicherung möglicher negativer Folgen der Organspende werden die Spender gegenüber Risiken, die sich aus der Organspende ergeben, wirksam abgesichert.

Ich denke, das ist man Lebendspendern, die ein Organ für einen Mitmenschen zur Ver­fügung stellen und dadurch für die Gesellschaft und den Empfänger nahezu Über­menschliches leisten, schuldig. (Beifall beim BZÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kauf­mann-Bruckberger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.53

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! In Österreich sind rund 1 100 Menschen für eine Organtransplantation vorgemerkt, jedoch erlebt ein großer Teil diese rettende Operation nicht mehr, die Wartezeit für ein Organ ist leider Gottes viel zu lange. Trotz des medizinischen Fortschritts sind aber auch Spenderorgane streng limitiert, was auch zur Folge hat, dass ganz einfach viel zu wenige vorhanden sind.

Zu den Fakten: Im Jahr 2011 wurden 673 Organtransplantationen mit Organen von Verstorbenen und 57 Transplantationen mit Organen von Lebendspendern vorgenom­men. Was die Zahl der Nierenlebendspenden betrifft, ist diese seit einigen Jahren rela­tiv konstant, allerdings liegt Österreich mit einem Anteil von etwa 15 Prozent sehr deut­lich hinter den Niederlanden, Schweden, den USA und auch der Schweiz zurück.

Man kann als gesunder Mensch natürlich auch nur mit einer Niere leben, und speziell dann, wenn man einem Verwandten damit ein besseres, ein neues Leben schenken kann, ist man gerne bereit zur Spende. Aber was ist, wenn es keinen Spender gibt? – Dann gibt es nur eine einzige Ausweichmöglichkeit, das ist die Dialyse. Die Dialyse ist eine der schwierigsten und zeitaufwändigsten Therapien und leider Gottes auch nur zeitlich begrenzt.

Ein nächster wichtiger Punkt ist das Thema der Organspende nach dem Tod. Wenn man sich mit dem Thema Organspende in der Familie nicht wirklich auseinandersetzt,


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