Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 103

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schlicht und einfach dazu aufzufordern, dass wir uns alle hier in einem mittelfristigen Diskussionsprozess dort hinbewegen, wo Deutschland schon ist. Diskutieren wir die Widerspruchslösung gegen die Entscheidungslösung.

In Deutschland schaut es so aus: Da bekommt jeder Versicherte alle zwei, drei oder vier Jahre – die Fristen weiß ich jetzt nicht so genau, aber in regelmäßigen Abstän­den  ein Informationsblatt mit einem Einwilligungsformular und einem Schreiben, wo er aufgefordert wird, aktiv Ja oder Nein zu sagen für den Fall der Fälle. Das wird dann in einem zentralen Register eingetragen.

Ich finde, einer entwickelten Demokratie, wie Österreich es ist, würde das gut anste­hen, und es würde uns auch ein bisschen weiterführen, gerade in Bezug auf Ethik und Moral. Ich bitte Sie hier, sich in diesen Entscheidungsprozess einzubringen.  Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald zur Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.22.21

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich verstehe einiges, was Kollege Karlsböck gesagt hat, allerdings ist der Umgang mit Menschen, ein humaner, ein psychologisch versierter Umgang mit Men­schen, Eltern von Kindern, wie Sie gesagt haben, per Gesetz nicht festzuschreiben. Ich glaube, die Österreichische Gesellschaft für Transplantation hat sicher Empfehlungen in diese Richtung herausgegeben, und ich halte es für mehr als notwendig, gerade El­tern von gehirntoten Kindern Unterstützung zu bieten, unmittelbar und vor allem nach­her. Das ist sicher eines der schrecklichsten Ereignisse, die es gibt.

Trotzdem würde ich die jetzige Regelung in Österreich nicht gerne aufs Spiel setzen, sondern lieber die Rahmenbedingungen und das Umfeld verbessern. Dass die Fest­stellung des Hirntodes nicht mehr dem wissenschaftlichen Stand von hier und heute entspricht, glaube ich keinesfalls, denn die Österreichische Gesellschaft für Neurologie und andere Gesellschaften haben zeitgemäße Methoden publiziert und Leitlinien vor­geschrieben, und all diese Untersuchungen müssen nach 24 Stunden wiederholt wer­den, die Untersuchungen dürfen nicht vom Transplanteur durchgeführt werden, son­dern von zwei verschiedenen unabhängigen Fachärzten für Neurologie.

Da gibt es verschiedene Methoden, zum Beispiel ein Angiogramm; wenn ein Gehirn nicht mehr durchblutet ist, ist es tot. Also man kann den Blutfluss radiologisch messen, man kann EEG-Aufzeichnungen machen, und die werden alle wiederholt, also dass so­zusagen Leute mit funktionierendem oder schlecht funktionierendem Gehirn vom Le­ben zum Tod befördert werden, kann man de facto ausschließen. Es handelt sich nicht um Wachkoma-Fälle, wo solche Sachen nach Jahren einmal passieren können.

Das Gesetz ist jedenfalls gut, allerdings hat die Gesellschaft für Transplantationschirur­gie sich sehnlich gewünscht, gerade bei Lebendspenden – das betrifft ja vorwiegend Niere, Teile der Leber oder das Knochenmark – die SpenderInnen wissenschaftlich und natürlich gesundheitspolitisch, ärztlich nachzubetreuen. Wenn jemand nur mehr ei­ne Niere hat, weil er eine gespendet hat, ist er natürlich gefährdet, weil er diese Niere braucht, lebensnotwendig braucht, außer er will eine Dialyse und braucht dann viel­leicht später wieder einen Spender.

Dieses Vorhaben ist vorwiegend, glaube ich, auch an finanziellen Problemen geschei­tert. Ich schlage aber trotzdem vor, dass man Gespräche mit dieser Gesellschaft führt, und es könnten auch Krankenkassen Interesse haben, dass diese Lebendspender kei­nen Schaden erleiden, denn sie zahlen ja dann, sie haften, auch das Sozialsystem haf-


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