Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 109

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Es ist dies also eine Novelle, die Vorteile und mehr Sicherheit für alle Beteiligten im Gesundheitssystem bringt; eine Novelle, die wir gerne unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.21

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon mein Vorredner gesagt hat, geht es bei der Novelle zum Arzneimittelgesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Im Konkreten geht es etwa um neue Risikomanagementbestimmungen für bereits zugelassene Arz­neimittel und eine neue Meldepflicht im Fall von Nebenwirkungen.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf den ELGA-Beschluss hinweisen, in dem ja vorgesehen ist, dass Wechselwirkungs- und Interaktionsprüfungen in Apothe­ken stattfinden, wenn der Patient sein Einverständnis dazu mit der e-card-Übergabe bestätigt. Dies ist auch aus technischer Sicht erforderlich. Eine Interaktionsprüfung be­ziehungsweise eine Wechselwirkungsprüfung ist aber bei der Abgabe durch Fern­absatz beziehungsweise über Internetbestellungen technisch unmöglich. Auch kann im Nachhinein zum Beispiel beim Bezug einer rezeptpflichtigen Arznei über das Internet zur Sicherheit der Patienten nicht die Zusammensetzung geprüft werden. Daher wäre sicherzustellen, dass alle Medikamente, die bei der e-card-Medikation maßgeblich sind, vom Fernabsatz ausgenommen werden, denn auch in Österreich ist das Thema „Bestellen über Internet“ nicht fremd. Es gibt zwar Kampagnen, die hier gegensteuern und die eine oder andere Pressemeldung, wie zum Beispiel von der APA vom 8.9.2010, wo es heißt: Gefährliche Medikamentenfälschung aus dem Internet bremsen.

Es wird auch versucht, Fälschungen durch Arzneipflichten beziehungsweise Vorgaben für die Gestaltung der Web-Seiten hintanzuhalten. Tatsache ist aber, der Markt mit der Möglichkeit, Arzneien über das Internet abgeben zu können, hält Arzneifälschungen sozusagen nicht hintan, sondern macht sie noch leichter zugänglich.

Mir persönlich ist es aus vielerlei Erfahrungen auch ein Anliegen, Herr Bundesminister, Sie zu bitten, dass Sie diese Entwicklung mehr als nur im Auge behalten und in Zu­kunft Möglichkeiten schaffen, um durch Ihr Ressort sozusagen der Billigbestellung über das Internet Einhalt zu gebieten. (Beifall bei der ÖVP.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.02

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ganz kurz zu meiner Vorrednerin: Selbstverständlich haben Sie recht, und es wird auch von uns der Versandhandel mit Sicherheit keine Zustimmung bekommen, nur, Frau Kollegin, das ist in diesem Gesetz, das wir heute besprechen, gar nicht das Thema; das kommt erst. Das heißt, Sie sind Ihrer Zeit ein bisschen voraus. (Abg. Steibl: Ja, wir sind immer voraus!)

Jetzt geht es um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie, um den Kodex sozusa­gen, um die Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln, die hier umgesetzt werden soll. Dem werden wir selbstverständlich auch zustimmen, weil das sicherlich etwas ist, das Sinn macht. Es erhöht natürlich auch die Sicherheit von Medikamenten, und daher ist dem sicherlich die Zustimmung zu geben.

 


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