Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 139

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


16.31.51

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Mit der Änderung des Geodaten­infrastrukturgesetzes wird der Geltungsbereich des Gesetzes auf die Umsetzung der Geodateninfrastrukturrichtlinie, kurz INSPIRE, beschränkt. Österreich hat in der Ver­gangenheit die Richtlinie übererfüllt, und so wurden Geodaten der untersten Verwal­tungsebene unter anderem von Energie- und Wasserversorgern oder öffentlichen Ver­kehrsunternehmen erhoben und gepflegt. Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass man zu Geodatendiensten nur dann verpflichtet ist, wenn diese auch rechtlich vorge­schrieben sind.

Was sind Geodaten eigentlich, und wozu werden sie verwendet? – Unter Geodaten versteht man digitale Informationen, mit denen man auf der Erdoberfläche eine be­stimmte räumliche Lage zuweisen kann. Man unterscheidet zwischen Primärdaten – diese werden unmittelbar gewonnen – und Sekundärdaten, das sind Daten, die weiterbearbeitet wurden und werden und damit der Basis 1 zur Verfügung stehen.

Die Geobasisdaten werden in der Regel von Ländern und Gemeinden bereitgestellt. Geofachdaten stammen hingegen aus unterschiedlichen raumbezogenen Fachdaten­banken. Wenn diese Daten zusammengefasst werden, kann man diese relativ über­sichtlich in einem Geoinformationssystem darstellen.

Ein sehr positives Beispiel dafür ist das Geoportal des Landes Niederösterreich. Hier können hochauflösende Bilder mit diversen Einstellungen angesehen werden. So kann man Grundstücksgrenzen, Hochwassergebiete, Geländehöhen, aber auch Burgen, Schlösser, Mountainbike-Routen oder auch Lkw-Fahrverbote abfragen. Somit erklärt sich auch die breite Nutzungsmöglichkeit dieser Datenbank. Frächter, Häuslbauer, Ur­lauber und Menschen, die sich dafür interessieren, können dieses Datenmaterial ab­rufen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist ein besonderer Schutz von personenbe­zogenen Daten überaus wichtig, und dieser ist auch unbedingt sicherzustellen. Es soll dies keine Basis für Menschen sein, die Unlauteres im Schilde führen.

Im Zuge der gemeinsamen Umweltpolitik innerhalb der EU ist es wichtig, dass Informa­tionen – und so auch Geodaten – für die Festlegung und Durchführung von Umweltzie­len zur Verfügung stehen. Um die Einbeziehung dieser Daten für den Umweltschutz möglich zu machen, muss die Information zwischen Nutzern und Anbietern koordiniert sein, und die Daten der diversen Sektoren müssen ebenfalls kombinierbar sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Geodaten sind in der Landwirtschaft Alltag, eine Selbstverständlichkeit, Luftbilder für die Bauern, wo Kontrollen im Zuge von verschie­denen Kontrolleinrichtungen wahrgenommen werden, eine Selbstverständlichkeit. Ich verweise auch ausdrücklich darauf, dass Österreich in Bezug auf Agrarförderung jenes Land ist, das mit Abstand die niedrigsten Rückzahlungen leisten muss, weil die Bauern sehr präzise mit diesem wichtigen Instrument arbeiten.

Kollege Gaßner hat vorhin gesagt, man solle das, was Präsident Auer angesprochen hat, vielleicht hinterfragen und auch diskutieren. Herr Kollege Gaßner, dem stimme ich zu. Wenn es um Zahlungen für den ländlichen Raum geht, dann sollte man dies klar


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