Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 205

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Diese positive Entwicklung ist aber auch zurückzuführen auf die gute Konjunktur, die höheren Steuereinnahmen und die niedrigeren Ausgaben, auch aufgrund der Entlas­tung des Arbeitsmarktes.

Andererseits soll aber aus Sicht des Rechnungshofes auch beachtet werden, dass die Nettofinanzschulden des Bundes vom Jahr 2010 auf das Jahr 2011 um rund 7 Milliar­den € auf 193,6 Milliarden € angestiegen sind und die gesamtstaatliche Verschuldung um mehr als 11 Milliarden auf 217,8 Milliarden angestiegen ist. Allein die Belastungen für die künftigen Finanzjahre machen mehr als 156 Milliarden € aus.

Dieser Bundesrechnungsabschluss belegt daher eindeutig, dass Handlungsbedarf ge­geben ist, dass die Strukturreformen angegangen werden müssen, will man die recht­lichen Vorgaben und die selbstgesetzten Budgetziele auch tatsächlich erreichen.

Die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ist derzeit sicherlich noch nicht ausrei­chend erreicht, das zeigen unter anderem auch die Zahlen und Fakten des Bundesfi­nanzgesetzes 2013, das morgen im Rahmen der Debatte behandelt wird. Zum einen zeigt es auf, dass sich die Konjunktur in der nächsten Zeit wiederum verschlechtern wird und sich daraus Folgen für das Budget ergeben, darüber hinaus wird die öffentli­che Verschuldung auch in den kommenden Jahren über 60 Prozent liegen und steigt von 72,4 Prozent im Jahr 2011 auf 75,4 Prozent im Jahr 2013 dadurch höher, als selbst noch bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2013 bis 2016 ange­nommen. Klar ist daher, dass wir Maßnahmen brauchen, sowohl vom Bund als auch von den Ländern und von den Gemeinden, will man die Zielvorgabe – nämlich einen ausgeglichenen Haushalt – auch tatsächlich erreichen.

Die Regelungen der Länder und Gemeinden, was das Rechnungswesen betrifft – das hat eine Prüfung des Rechnungshofes im Zusammenhang mit Konsolidierungsmaß­nahmen gezeigt –, sind derzeit unzulänglich. Es ist eine möglichst getreue Darstellung der Vermögens- und der Ertragslage derzeit nicht sichergestellt.

Die Vermögenswerte und Schulden werden unterschiedlich verbucht, die Jahresergeb­nisse werden uneinheitlich und nicht vergleichbar ermittelt, die zukünftigen Verpflich­tungen, sogenannte nicht fällige Verwaltungsschulden und Sonderfinanzierungen, Lea­singfinanzierungen werden unterschiedlich ermittelt und dargestellt. Für die Aktivierung und Bewertung des Vermögens fehlen Vorschriften, für wesentliche Begriffe wie zum Beispiel nicht fällige Verwaltungsschulden, Finanzschulden, Rücklagen fehlt eine klare Definition.

Um in Zukunft auf Gebietskörperschaftsebene auch tatsächlich nachhaltig reagieren zu können, brauchen wir daher eine Harmonisierung des Rechnungswesens und auch Mittelfristplanungen, die in sich schlüssig sind beziehungsweise sich auch ergänzen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus Artikel 13 Abs. 2 der Bundesverfassung. Diese Notwendigkeit ergibt sich aber auch aus den Richtlinien und Verordnungen, die in letzter Zeit im Rahmen der Europäischen Union beschlossen worden sind, denn der­zeit, das heißt seit dem Jahr 2008, ist ein sukzessiver Prozess der Verlagerung auch der budgetären Verantwortung auf die EU-Ebene sichtbar. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der Neuordnung der wirtschafts-, fiskal- und finanzpolitischen Archi­tektur, die im Zuge der seit dem Jahr 2008 währenden Wirtschafts- und Finanzkrise Platz greift – zum Beispiel im Zuge der Steuerungs- und Überwachungsmaßnahmen des Legislativpaketes Sixpack oder der Vorschläge der Europäischen Kommission im Two-Pack.

Damit würden Kompetenzen, das heißt ein Aufgabenbündel, das bisher in ausschließ­licher Verantwortung der Mitgliedstaaten gelegen ist – zum Beispiel Aufstellung der na­tionalen Haushaltspläne, ausgeglichene Haushalte, vorschriftsgemäße Verschuldens­quote –, auf die EU-Ebene verlagert beziehungsweise die EU-Ebene verstärkt einbezo-


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