Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Studenten ärmerer sozialer Herkunft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Karlsböck, DI Deimek, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend „Herkunftslandprinzip“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen (1999 d.B.), Untergliederung 31 in der 181. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 15. November 2012
Mit insgesamt 81.578 ausländischen Studierenden im Wintersemester 2011/2012 (Quelle: Statistik Austria), gib es einen regelrechten Ansturm auf Österreichs Universitäten. Es ist für ausländische Studenten möglich, in Österreich zu studieren, ohne in ihrem Heimatland eine Studienberechtigung zu haben. An den öffentlichen Universitäten betrug der Ausländeranteil bei den ordentlichen Studierenden 23%. Von diesem Ausländeranteil kommt ein Viertel nicht aus EU-Staaten.
Im jetzigen Budget sind keine weiteren Mittel für den zusätzlich zu erwartenden Ansturm von Ausländern auf Österreichs Universitäten vorgesehen.Eine sofort wirksame Gegenmaßnahme stellt die gesetzliche Implementierung des Herkunftslandprinzips in Österreich dar. In der EU ist dies auch in andern Bereichen, wie zum Beispiel im Unternehmensbereich, üblich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im tertiären Bildungssektor unverzüglich das „Herkunftslandprinzip“ für Erstinskribenten verankert wird.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Karlsböck, DI Deimek, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter
betreffend jährliche Valorisierung der Studienbeihilfe sowie jährliche Valorisierung der Zuverdienstgrenze
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1910 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 -
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