Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 286

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Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsaus­schuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Die Hypo Alpe-Adria-Bank wurde im Jahr 2009 notverstaatlicht. Die Zusammenhänge und betriebswirtschaftlichen sowie politischen Hintergründe dieser Maßnahme blieben bisher weitgehend ungeklärt. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit soll es zu Gesetzes­verstößen gekommen sein. Kapital soll gezielt aus der Bank abgezogen worden sein, um schließlich deren Insolvenz herbeizuführen. Dazu gilt es zu klären, welche Rollen die Organe der Hypo Alpe-Adria-Bank, der Bayerischen Landesbank, des Freistaates Bayern und der Republik Österreich jeweils gespielt haben. Innerhalb der Republik wäre die Tätigkeit von Finanzmarktaufsicht, OeNB, Finanzprokuratur und insbesondere des Bundesministeriums für Finanzen zu erhellen. Dabei gilt es Augenmerk auf die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht seitens der Behörden und der Verantwortungsträger zu legen. Hinsichtlich der Rückzahlung von 3 Milliarden Euro an die Bayerische Lan­desbank muss die Tätigkeit der Behörden und Organe des Freistaates Bayern sowie des damaligen Mehrheitseigentümers der Hypo Alpe-Adria-Bank untersucht werden. Etwaige Verfehlungen seitens österreichischer Verantwortungsträger müssen aufgear­beitet werden.

Die juristischen und vertragsrechtlichen Aspekte stellen Kernthemen dar, über die der Untersuchungsausschuss in Kenntnis gesetzt werden muss. In allfällige bilaterale Ver­träge im Zusammenhang mit der Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank hat der Untersuchungsausschuss Einsicht zu nehmen und entsprechend zu prüfen.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche bezugha­bende Akten, Berichte und Protokolle des Bundesministeriums für Finanzen, des Bun­desministeriums für Justiz, der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, nachgeordneten Dienststellen und involvierter juristischer Personen im Rahmen der Privatwirtschafts­verwaltung des Bundes sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verant­wortlichkeiten prüfen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Abstimmung dieses Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

23.09.35Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2145/A(E) bis 2159/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 13198/J bis 13246/J eingelangt.

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