Stenographisches Protokoll
184. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 5. Dezember 2012
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 5. Dezember 2012: 9.05 – 23.10 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Wahl einer Ordnerin/eines Ordners
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und das Namensänderungsgesetz geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013)
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1776/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mittel für die Fortbildung der Familienrichter im Zusammenhang mit Obsorgestreitigkeiten sowie über den
Antrag 2086/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besuchsrecht für Großeltern
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Bewährungshilfegesetz geändert werden
5. Punkt: Bericht über den Antrag 2055/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerichtliche Aufsicht bei Sexualstraftätern und bei sexuell motivierten Gewalttätern nach der Haftentlassung
6. Punkt: Bericht über den Antrag 2064/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Tätigkeitsverbotes gemäß § 220b StGB
7. Punkt: Bericht über den Antrag 2065/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Begrenzung des Anwendungsbereiches von elektronisch überwachtem Hausarrest – keine Fußfessel für Sexualstraftäter
8. Punkt: Bericht über den Antrag 1761/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Möglichkeit des Strafvollzuges durch den elektronisch überwachten Hausarrest für nach dem Zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches – Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung – verurteilte Personen