Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 152

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie seit Jahrzehnten gibt es hier also auch eine Einigung der Sozialpartner. Wir haben über diese BDG-Novelle oder Dienstrechts-Novelle, wie wir immer zu sagen pflegen, ja auch im Ausschuss diskutiert. Ich möchte aber aus zeitökonomischen Gründen, damit ich keine Zeitprobleme bekomme, gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer zur Dienstrechts-Novelle einbringen.

Ich darf diesen Abänderungsantrag in seinen wichtigsten, wesentlichsten Punkten erläutern. Es geht dabei um die Ausdehnung des Anspruchs auf Pflegeurlaub für eigene Kinder auch bei getrennten Haushalten, um die Erweiterung beziehungsweise Klarstellung des Anspruches auf Pflegefreistellung zur Begleitung von Kindern in Krankenhäuser bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres sowie um die Klarstellung, dass diese Ansprüche auch für eingetragene PartnerInnen gelten und um diverse redaktionelle Änderungen.

Frau Präsidentin, das sind die wesentlichen Punkte. Ich gehe davon aus bezie­hungsweise ich weiß, dass der Abänderungsantrag auch verteilt wird, darum kann ich mich auf die wesentlichen Punkte beschränken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lade Sie ein – weil im Vorfeld dieser BDG-Novelle immer wieder die Frage der Außerdienststellung oder Suspendierung aufgetaucht ist –: Bleiben wir bei einer korrekten Diskussion und einer korrekten Feststellung!

Das kann jetzt jederzeit die Dienstbehörde entscheiden – altes Recht, geltendes Recht –, daher ist die ganze Aufregung in Wirklichkeit eine künstliche. Wir haben auch versucht, das immer wieder klarzustellen. Ich glaube, es war aber auch richtig, dass im Ausschuss alle Fraktionen gesagt haben, bei jenen Punkten, die die Missbrauchs­punkte sind, sind wir uns ja immer einig gewesen. Das waren – wie ich zu sagen pflege, unter Anführungszeichen gesprochen – diese etwas „haarigen“, kritischen Punkte, aber ich denke, wir brauchen nicht nur für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für die Bevölkerung Klarheit darüber, was wir gemeinsam – sowohl die Politik als auch der Dienstgeber und die Interessenvertretung – als noch vertretbar oder nicht mehr vertretbar ansehen. Daher war es zeitgemäß und richtig, dass wir diese Materie, auch wenn sie heikel ist, klar regeln.

Ich meine, das Wichtigste neben dem Procedere ist, dass auch klargestellt ist, was noch duldbar ist, was nicht duldbar ist – ich rede gar nicht davon, was strafbar ist –, dass wir Klarheit in diesen Bereichen haben, denn es tut dem öffentlichen Dienst als Ganzem gut, wenn wir für alle erkennbar klare Spielregeln haben.

Das ist wirklich die einzige heikle Materie, die positiven Punkte werden sicher alle anderen noch ansprechen, aber es war mir wichtig, Folgendes festzuhalten: Ob man das jetzt im geltenden Recht anlassbezogen macht oder nach einer rechtskräftigen Anklage automatisch, das ist kein Unterschied, das ist so. Daher lade ich Sie ein, dass wir diese wichtige Frage gemeinsam so sehen, gemeinsam vertreten, und ich lade Sie zur Beschlussfassung sehr herzlich ein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer wurde in seinen Kernelementen erläutert, ist ausreichend unter­stützt, steht mit in Verhandlung und wird zur Verteilung gebracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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