Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 151

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Wer ist nämlich künftig das Objekt, welches als Täter in Frage kommt, unter anderem also ein Amtsträger? – „Wer () einer anderen Person, insbesondere um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem auf Diskriminierung beruhenden Grund große () Schmerzen () zufügt“  – Das kürze ich ab.

Den zweiten Satz könnte man ja ohne Problem hinnehmen, aber ich weise darauf hin, dass ab morgen ein Amtsleiter – sei es bei einer Verwaltungsbehörde oder bei Gericht –, der einem mutmaßlichen Täter aufzeigt, dass bei mangelndem Geständnis eine höhere Strafe zu erwarten sei, jedenfalls objektiv den Tatbestand verwirklicht und offenkundig auch die subjektive Tatseite damit einhergeht, daher die Erfüllung des Tatbildes und des Tatbestandes nach § 312a StGB zu erwarten ist.

Ich habe im Ausschuss auch aufgezeigt, dass es inhaltlich und sachlich damit zusam­menhängend betrachtet werden muss, ob man nicht im Strafrecht den Milderungs­grund – den wichtigsten Milderungsgrund – des sogenannten reumütigen Geständnis­ses als Gebot der Selbstbezichtigung abzuschaffen hätte. Dass das eine sehr massive Verwürfelung des österreichischen Rechtssystems nach sich zieht, sei am Rande erwähnt.

Abgesehen von den Argumenten, die Kollege Herbert noch vorbringen wird, wird das eine äußerst massive Verunsicherung des gesamten Dienstpersonals der Polizei nach sich ziehen (Beifall bei der FPÖ), das sich ab morgen täglich fürchten muss, eine Einvernahme durchzuführen, weil jeder halbwegs „gewitzte Delinquent“ – das sage ich jetzt natürlich unter Anführungszeichen – diesen Paragraph schnell auswendig können wird und die vorformulierten Blätter auf Strafanzeige gegen einen Polizisten, der ihn einzuschüchtern versucht hat (Abg. Mayerhofer:  Kreuzerl-Anzeige!), weil er ihn zu einem Geständnis einer mutmaßlich geführten Tat verleiten wollte, parat haben wird.

Also diese Bestimmung, die offenkundig eine Übersetzung der inhaltlichen Ausformung der UNO-Folterrechtskonvention darstellt, ohne sie in passender Form auf die öster­reichischen Rechtsgegebenheiten zu transformieren – und das noch dazu als hohes Gut einer menschenrechtlichen Erneuerung zu zelebrieren –, ist ein funda­mental falscher Weg. Ich prophezeie ein erhebliches Maß an Atrozitäten, das aus der Ver­wirklichung dieser Bestimmung entsprießen wird. Viel Vergnügen allen Amts­trägern! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


16.28.23

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sich eine Gesellschaft entfalten kann, wie sie leben kann, wo Standortsicherheit für die Wirtschaft ist, das ist in Wirklichkeit alles eine Frage dessen, wie der öffentliche Dienst ausgestattet ist und welche Qualität er erbringt.

Ich glaube, dass es gute Usance und lange Tradition ist, dass man sich bei einer Dienstrechts-Novelle bei unseren öffentlich Bediensteten ganz einfach auch bedankt. (Beifall der Abgeordneten Neugebauer und Franz.) Stellvertretend für alle bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, aber natürlich auch bei der zuständigen Sektion im Bundeskanzleramt.

 


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