Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 168

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im Ausschuss !) – Eine Frechheit ist das, mir zu unterstellen, dass wir für Folter sind oder uns nicht gegen Folter stellen würden! (Beifall bei der FPÖ.)

Lesen Sie den ganzen Text! Wenn Sie es nicht interpretieren können, dann seien Sie wenigstens ruhig!

Artikel 4 des Anti-Folter-Übereinkommens enthält die Kriminalisierungsverpflichtung. Österreich hat offiziell im Wege seiner Staatsorgane im Zusammenhang betreffend UNO-Anti-Folterkomitee in der Vergangenheit, zuletzt im 3. Staatenbericht 2005, die Haltung eingenommen, dass innerstaatlich insoweit kein Umsetzungsbedarf bestehe, weil sämtliche als Folter beschriebenen Handlungen nach österreichischem Recht schon vor der Ratifizierung des Übereinkommens strafbar gewesen sind.

Als Ergebnis der Behandlung des 3. Staatenberichtes sprach das UNO-Anti-Folter­komitee, ohne die Einlassung Österreichs inhaltlich anzuzweifeln – das sollten Sie sich bitte zu Gemüte führen! –, in seinen Concluding Observations im November 2005 eine Empfehlung aus, eine eigene Formulierung zu finden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.)

Sie können jetzt die wüstesten Kapriolen schlagen, und ich feiere gar nichts ab. Der Tatbestand, den ich aufgezählt habe, wird ja heute beschlossen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Stimmen Sie zu!) Und der Tatbildvorgang wird im Einzelfall gegebenenfalls verwirklicht oder nicht verwirklicht. Dieser kann nach meinem Dafürhalten, Kollege Neugebauer, nicht einmal fahrlässig verwirklicht werden, denn entweder sagt der Behördenleiter, ich schrecke dich hiemit, weil du das und das tust – er braucht ja das Wort gar nicht zu verwenden –, und dann wird der Tatbestand verwirklicht.

Also hören Sie auf, mit juristischen Märchen herumzufuhrwerken! Man kann dazu eine Haltung einnehmen: ja oder nein. Ich sage nur, was die objektiv erkennbaren Folge­rungen aus diesem Paragraphen sind. Und Ihre Propaganda können Sie sich sparen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.18.22

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die fast ruhige Debatte zum Dienstrecht. Es ist eine Verwaltungsreform. Mit der Novelle passiert jedes Jahr ein Stück mehr Verwaltungsreform. Auf der einen Seite ist eine Dienstrechts-Novelle dazu da, die Bedürfnisse, die Wünsche aus den verschiedenen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes in Vertretung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst aufzunehmen und als Dienstgeber eventuelle aktuelle Anlässe oder andere Veränderungswünsche einzubauen.

Es ist wieder einmal gelungen, heute eine sehr breit angelegte, sehr durchdifferen­zierte, zum Teil auch sehr komplizierte, in technischen Fragen orientierte Dienstrechts-Novelle vorzulegen – mit einem sehr erfreulichen Abänderungsantrag zur Pflegefrei­stel­lung, wo wir im öffentlichen Dienst schon in den letzten Jahren, darf ich sagen, Vorreiterrolle hatten, weil wir im Pflegefreistellungsbereich schon vieles mehr ange­boten haben als die Privatwirtschaft. Wir werden jetzt aber aufgrund dessen, dass die Pflegefreistellung in der Privatwirtschaft auch „nahe Angehörige“ noch weiter definiert, hier sehr gerne auch nachziehen. Ich freue mich dann schon auf die Beschluss­fassung.

Prinzipiell möchte ich sagen, dass wir in Österreich eine sehr schlanke Verwaltung haben, und wir haben ja alle gemeinsam Ausnahmen definiert, die auch Sie mitbe-


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