Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 167

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In der ersten Lesung hat es ja schon einen bisschen breiteren Konsens gegeben. Da war die SPÖ mit Otto Pendl absolut gesprächsbereit. Sogar Karl Öllinger von den Grünen hat hier Abstriche gemacht, aber dann hat sich die ÖVP natürlich total durchgesetzt, und man hat das abgelehnt. Es gibt hier Probleme.

Wenn man sich den § 109 Abs. 2 anschaut, dann sieht man ganz eindeutig, dass sich der Beamte zwar dazu äußern kann, das kommt aber erst hinterher. Sonst hat er kein Rechtsmittel. Das ist mit unserer Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist das eine klare Sache, dass hier eine gewisse Willkür an der Tagesordnung ist.

Frau Bundesminister, sehen Sie das ein! Reden Sie, wenn Sie es schon uns nicht glauben, mit Ihren roten Personalvertretern in den Dienststellen, die sich, weil Sie schon eine gewisse abgehobene Art an den Tag legen und hier Parlamentarier, die draußen erfolgreiche Personalvertreter sind, so von oben herab behandeln, das dann bei den nächsten Wahlen ausmachen müssen. Und schauen Sie sich die Wahler­gebnisse der letzten Bundeswahlen Ihrer Personalvertreter an! Das ist dann das Ergebnis, natürlich teilweise Ihres Verhaltens, hier so von oben herab zu sagen: Das verstehe ich nicht, ich habe mir da drei Fragezeichen machen müssen, und so weiter.

Das ist sicherlich nicht eine Art, die man sich erwartet, wie hier mit den Sorgen der Leute umgegangen wird. Schauen Sie sich einmal an, wie viele Beamte oder Bun­desbedienstete sich wenig haben zuschulden kommen lassen, und sie haben in ihrem Personalakt das drinnen liegen, und das wird nicht nach drei Jahren heraus­genommen – weil man sich immer wieder darauf hinausredet, dass das nummeriert ist, dass man so ein Inhaltsverzeichnis nicht nachträglich manipulieren kann.

Im Prinzip ist der Beamte – jetzt sage ich es noch einmal – sein ganzes dienstliches Leben lang angepatzt, oder er hat das zumindest – wenn Sie „angepatzt“ absolut nicht haben oder verstehen wollen – sein ganzes dienstliches Leben sozusagen am Hals. Und das ist so nicht in Ordnung, Frau Bundesminister! Das sollte man schon einmal einsehen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Schenk und Hagen.)

Kollege Steinhauser, Sie messen mit zweierlei Maß, Sie sagen, es ist uns wurscht, das erwähnen wir gar nicht, aber die bösen, bösen Prügelpolizisten. – Und das ist es nicht. Das ist es weiß Gott nicht! Das sind Ausnahmefälle. Da hat das Disziplinarrecht bis jetzt immer ausgereicht. Es hat immer Suspendierungen gegeben. (Beifall bei der FPÖ.) Da braucht man das Rad nicht neu zu erfinden, dass es runder läuft. Das ist einfach ein Unsinn. Auch wir sind gegen Folter, auch wir sind gegen Misshandlungen. Nur: Das liegt dann an einzelnen Staatsanwälten, und der Grat ist ein ganz schmaler, dass man da vielleicht die Existenz eines Beamten zerstört, dass man sagt, er hat gefoltert, er hat geprügelt, und im Prinzip war das nur schlicht und einfach eine Verleumdung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Schenk und Hagen.)

17.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer, ein weiteres Mal. – Bitte.

 


17.15.37

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Insbesondere wende ich mich gegen die sehr eigentümlichen Interpretationen, die Kollege Steinhauser hier zum Besten gegeben hat.

Ich darf Ihnen sagen: Juristerei ist im Prinzip eine nüchterne Wissenschaft. Sie hat einen wissenschaftlichen Anspruch und Inhalt, den man beherrschen muss. Insofern ich in aller Nüchternheit den Tatbestand  (Abg. Mag. Steinhauser: Sie haben schon


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