Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 166

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Ein Beispiel: Ein hoher Polizeibeamter in Wien, der Polizeibeamte Mahrer, hat sich ganz ungeniert dafür eingesetzt, dass verurteilte Folterpolizisten in einen Führungs­kräfte-Schulungskurs kommen. Ich bin froh, dass das Frau Innenministerin Mikl-Leitner gestoppt hat. Aber es zeigt, dass es hier selbst bei hohen Polizeibeamten eine Sensibilisierung braucht. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Punkt, wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert: Es ist immer die Frage, wie man die Sanktionierung bei Straftaten einhängt, ob man bei der Verur­teilung eine grundsätzliche Grenze einschiebt oder einzelne Delikte aufzählt. Ich plädiere dafür, grundsätzlich die Frage des Amtsverlustes an die Verurteilungshöhe zu knüpfen, sonst schafft das Ungleichheiten. Die Strafe ist ja nichts anderes als ein Ausdruck über die Schwere der Tat.

Einzelne Strafdelikte werden aufgezählt; nicht aufgezählt wird aber beispielsweise: Wenn jemand privat seine Familie prügelt, dann darf er weiter Lehrer sein. Da kommt es zu keinem automatischen Amtsverlust. Es wundert mich, dass Sie das nicht stört. Das ist genauso unvereinbar mit dem Dienst in der Schule wie andere Straftaten. Das schafft Ungleichheiten. Daher ist eine Grenze, die sich an der Strafhöhe des Urteils orientiert, sinnvoll, weil dies die Schwere zum Ausdruck bringt.

Wir können ja über die Strafhöhe diskutieren. Wir können diese Grenze von mir aus im Strafgesetzbuch ändern, dass der Amtsverlust früher eintritt, wenn Sie das wollen. Ich glaube aber, dass grundsätzlich nicht einzelne Deliktsgruppen herausgegriffen werden sollten, sondern dass man ganz grundsätzlich sagen sollte, ab einer bestimmten Strafhöhe ist die Schwere verwirklicht und soll der Amtsverlust eintreten.

Klar ist, dass jemand, der wegen Kinderpornographie verurteilt wird, nichts in der Schule zu suchen hat. Es ist aber auch kein Prügelvater oder keine Prügelmutter als Lehrer oder Lehrerin in der Schule vertretbar, wenn er oder sie zu Hause prügelt. (Beifall bei den Grünen.) Das ist genauso inakzeptabel. Da muss dann das Disziplinar­recht greifen, wenn aus irgendeinem Grund die Strafen zu niedrig ausfallen.

Ja, in diesem Sinne – wir haben es im Ausschuss schon detailliert debattiert –: Wir werden eine getrennte Abstimmung vornehmen lassen. Wir werden dem Anti-Folter-Tatbestand zustimmen und werden aufgrund einzelner Einwände dem neuen Dis­ziplinarrecht nicht zustimmen, wiewohl nicht alles schlecht ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


17.11.30

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde schon von meinen Vorrednern der Freiheitlichen Partei alles dazu gesagt, warum wir diese Dienstrechts-Novelle ablehnen müssen. Ich kann mich somit noch einmal meinem Antrag 1705/A widmen.

Sehr viel hat ja schon Herr Kollege Hagen dazu ausgeführt, worum es hier eigentlich geht. Ich versuche es noch einmal zu erklären. Die Frau Bundesministerin hat im Aus­schuss ein bisschen flapsig gesagt, „anpatzen“ versteht sie als Niederösterreicherin nicht und das glaubt sie alles nicht. Aber ich kann schon sagen, man braucht sich das in den Dienststellen nur anzuschauen. Die letzten Jahre hat die Zahl der sogenannten Belehrungen oder Ermahnungen in schriftlicher oder mündlicher Form stark zuge­nommen. Es wird da schon ein Erziehungsmittel für den nicht so einfachen Beamten immer wieder vom Dienstvorgesetzten angewandt. Und warum wird das gemacht, Frau Bundesminister, was glauben Sie? – Weil es recht einfach geht.

 


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