sparten im öffentlichen Dienst, jeweils in sich abgeschlossen, mit den eigenen Gehalts-, Pensions- und dienstrechtlichen Gesamtrahmenbedingungen bekommen. Das ist eine Urforderung, die wir schon seit Langem an dieser Stelle – ich speziell in meiner Person als Bereichssprecher für den öffentlichen Dienst – erheben.
Einmal mehr ist diese Dienstrechts-Novelle in dieser Frage säumig gewesen. (Beifall bei der FPÖ.) Frau Bundesminister, Sie haben es nicht einmal bei den Lehrern zustande gebracht, das in dieser Einzeldetailfrage, in dieser Dienstrechts-Novelle festzumachen, obwohl Sie schon in einer Euphorie geschwelgt sind, dass es in dieser Frage in absehbarer Zeit einen Abschluss geben könnte.
Alles in allem ist diese Dienstrechts-Novelle in dieser Form inakzeptabel. Es gibt vielleicht einige wenige Punkte – der Herr Präsident hat es angesprochen –, die durchaus akzeptabel erscheinen. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Im Gesamten bilden diese positiven Punkte allerdings eine Minderheit, es überwiegt das negative, das überzogene, unangemessene Disziplinarrecht mit den überschießenden und unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen für die öffentlich Bediensteten, insbesondere für jene in der Hoheitsverwaltung. Daher ist dieses Dienstrecht jedenfalls von uns abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
17.07
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann über das Disziplinarrecht unterschiedlicher Meinung sein. Was ich aber nicht verstehe, ist, dass das österreichische Parlament sich nicht einstimmig dazu durchringen kann, den Anti-Folter-Paragraphen zu verabschieden.
Das österreichische Parlament hat 1987 das UN-Übereinkommen gegen Folter ratifiziert, wir haben uns zweimal, 1999 und 2005, vom UN-Anti-Folter-Ausschuss dafür kritisieren lassen müssen, dass wir das nicht umsetzen. (Abg. Neugebauer: Das kritisiert auch der Europarat!) Da frage ich mich: Haben wir das notwendig?
An sich ist Österreich ein Land mit hohen menschenrechtlichen Standards, und es gilt, diese Qualität auch im Strafrecht sicherzustellen und im Strafrecht den notwendigen Tatbestand umzusetzen. Ich verstehe nicht, dass es für die FPÖ nicht möglich ist, sich diesem Grundkonsens anzuschließen, dass man Folter verurteilt und im Strafrecht ächtet.
Nicht den Kopf schütteln, Kollege Fichtenbauer! Sie sind findig und Sie versuchen jetzt, einzelne Wortinterpretationen vorzunehmen. Aber es geht um ganz etwas anderes. Sie haben schon 2010 im Menschenrechtsausschuss, wo es gar nicht um inhaltliche Details gegangen ist, keinen Konsens gefunden. Im Jahr 2010 hat der Menschenrechtsausschuss des Parlaments grundsätzlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen einen Entschließungsantrag verabschiedet, dass ein Anti-Folter-Straftatbestand geschaffen werden soll. Da ging es noch nicht um die Wortinterpretationen vom Dr. Fichtenbauer, die er gerne hier abfeiert. Das haben wir im Ausschuss schon alles diskutiert, diese Beispiele sind alle in sich zusammengebrochen. – Nein, Sie haben damals schon der Grundsatzentscheidung für einen Anti-Folter-Tatbestand nicht zugestimmt.
Die menschenrechtlichen Standards gehören in Österreich tagtäglich verteidigt. Es geht nicht darum, dass in Österreich jeder foltert, sondern es geht darum, jene auszusieben, die die schwarzen Schafe sind. Die gibt es, und da braucht es klare Strafbestimmungen.
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