Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 164

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lange hinausschieben. Wir haben ... (Abg. Windholz – heiter –: Jetzt hast es eh schon zehn Jahre rausgeschoben!) – Wer hat es rausgeschoben? (Abg. Windholz: Na du!) – Ah, ich! Lieber Freund, du verkennst Ursache und Wirkung. Das ist bei einer Oppositionspartei so, aber als Bürgermeister dürftest du das nicht machen, dass du Ursache und Wirkung verwechselst. (Heiterkeit beim BZÖ.)

Nichtsdestotrotz, wir haben weiterhin viel Arbeit vor uns. Liebe Frau Bundesministerin, mit deiner jugendlichen Frische und unserer Erfahrung werden wir das auch hin­bringen. – Herzlichen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


17.02.41

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Geschätzter Herr Präsident Neugebauer, der von dir angesprochene § 312a birgt schon seine Tücken, wenngleich ich das nicht so aufnehmen möchte, wie du es dargestellt hast, sondern mich eher an die Ausführungen meines Kollegen Dr. Peter Fichtenbauer halte. Ich denke, dass gerade dieser neue Paragraph in seiner schwammigen und undefi­nierten Formulierung das Beschwerde- und Denunziantentum gerade im öffentlichen Dienst verstärkt; gerade in den Sparten, wo die Hoheitsverwaltung, wo Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird. Es wurde die Exekutive angesprochen, aber es trifft auch die Justiz, es trifft die Richter, es trifft die Staatsanwälte, es trifft die vielen Kleinst­bereiche von öffentlich Bediensteten, wo eben Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wird, wo hoheitsstaatliche Verwaltungsakte gesetzt werden. Dies stellt im geradezu schlimmen Zusammenspiel mit dieser zwangsweisen Suspendierung eine vorverur­teilende und jedenfalls abzulehnende Verschärfung des Disziplinarrechts dar. Schon allein aus diesem einen Grund können wir dieser Dienstrechts-Novelle nicht zustim­men. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pendl. Aufpassen, Kollege Pendl, aufpassen!

Ich bin der Meinung – und da gehe ich konform mit den Vertretern der Regierungs­parteien –, dass unsere Beamten in der Hoheitsverwaltung, aber auch im gesamten öffentlichen Dienst hervorragende Arbeit leisten und dass man – und da bin ich auch bei Ihnen, Herr Präsident – diese 99,9 Prozent an hervorragenden und gut ihren Dienst versehenden Beamten jedenfalls schützen muss vor einer Minderheit, die diese gesellschaftlichen Grenznormen nicht kennt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kößl: Und mehr ist es nicht!)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal feststellen, dass wir von der Freiheitlichen Partei Sexualstraftäter, Gewalttäter oder sonstige exzessive Gewalthandlungen von öffentlich Bediensteten striktest ablehnen. Dafür sollte kein Platz sein. (Abg. Kößl: Mehr ist diese Gesetzesänderung nicht!) Aber bitte erst nach einer Verurteilung, nach dem Abschluss eines Verfahrens und nicht, wie es hier in dieser Novelle vorgesehen ist, mit einer vorverurteilenden Suspendierung, wenn ein Verdacht erhoben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Das kann es nicht geben! Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat, und da haben unsere öffentlich Bediensteten einen Anspruch darauf, dass sie sich auf diesen Rechtsstaat auch verlassen können.

Da von Frau Kollegin Lueger angesprochen wurde, dass hier die einzelnen Dienst­rechte quasi noch immer nicht umgesetzt wurden: Ja, da bin ich auch bei Ihnen! Es ist eine jahrelange Forderung der freiheitlichen Personalvertreter, der Freiheitlichen Gewerkschaft, dass wir hier ein eigenständiges Dienstrecht für die einzelnen Berufs-


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