Daher habe ich immer dafür gekämpft, dass wir diese Regelung für jene, die lange arbeiten, lange einzahlen, möglichst lang erhalten, weil sie dadurch die Sozialsysteme sichern. Manche sehen das als eine Privilegierung. Ich sehe es nicht so. Ich sehe es übergeordnet als einen wichtigen Beitrag, diese Sozialsysteme auch in Zukunft finanzierbar zu machen.
Streikverbot, Dienst nach Vorschrift. Ich weiß schon, dass es zum Beispiel im deutschen Grundgesetz den Beamten verboten ist, zu streiken. Okay, das ist deren Kultur. Aber wir lassen uns das Demonstrationsrecht in Österreich, auch aus einer historischen Entwicklung, bis hin zur Arbeitsniederlegung in besonders begründeten Fällen natürlich nicht streitig machen. Das führt natürlich schon auch dazu, wenn das in Anspruch genommen werden kann, dass der Zwang zum Konsens, der Zwang dazu, dass man eine Regelung findet, eher gegeben ist. Dass in einer guten sozialpartnerschaftlichen Kultur in Österreich unsere Streiks in Sekunden zu messen sind – ich glaube, im Vorjahr hat es überhaupt keinen gegeben –, weist aus, dass man in einer Demokratie von unterschiedlichen Standpunkten aus letztendlich immer zu einem Konsens kommen sollte.
Jetzt bin ich bei dem Punkt, der Aufregung verursacht hat – leider ist Freund Dr. Peter Fichtenbauer jetzt nicht da, dessen juristischen Ausführungen ich immer gerne folge –, der Aufregung verursacht bei manchen Kollegen der Opposition, das gehört in der Demokratie dazu, und auch an einigen Dienststellen. Ich sehe das nicht so dramatisch, wenn wir uns die Rechtslage vergegenwärtigen.
Wir haben in unserer Gewerkschaft einen exquisiten Rechtsschutz mit tollen Juristen, mit hervorragenden Anwälten, und wir bekommen jetzt schon Woche für Woche insbesondere aus dem KollegInnenkreis der Exekutive Unterstützungsansuchen, weil natürlich gerade die Kolleginnen und Kollegen eines Berufsstandes, der im Vollzug des Gewaltmonopols des Staates für Sicherheit und Ordnung immer an der Kante unterwegs ist, diffamiert zu werden, da besonders in der Auslage stehen. Und denen helfen wir auch.
Ich glaube, dass wir in einem Jahr abrechnen können. Die Zahl der Suspendierungen, die jetzt schon ausgesprochen werden, wird nicht steigen, und auch jetzt schon ist ein öffentlich Bediensteter, wenn er eine unbedingte Verurteilung mit sechs Monaten hat, draußen aus dem Dienst. Also da ändert sich im Wesentlichen nichts; ich würde nicht sagen: totes Recht.
Der Anlass war ein bedauerlicher Einzelfall. Ich bin sicher, es wird in den nächsten Jahren auch keinen weiteren Fall geben. Aber es ist wichtig, deutlich zu machen, dass es im öffentlichen Dienst, dort, wo es verwerfliche Vorsatzdelikte gibt – da rede ich jetzt nicht von Fahrlässigkeit –, wie Sexualmissbrauch oder Gewaltanwendung bis hin zur Folter – Peter (in Richtung des Abg. Dr. Fichtenbauer) hat dazu seine Fragezeichen bei der Definition gemacht –, jedenfalls bei einer rechtskräftigen Verurteilung sofort zu einer Entlassung kommen muss.
Weil dieses Thema, mit Recht oder nicht, dauernd angesprochen wird, fragen mich manche, ob unsere Lehrerkollegen, die ständig mit den jungen Leuten in Kontakt sind, vielleicht für Sexualdelikte anfälliger seien oder ob die Kollegen der Exekutive ungebührlich Gewalt anwenden. – Mit Sicherheit nicht! Aber ich denke, dass wir das gut über die Bühne bringen werden. Wenn jemand mit Vorsatz Kinderpornographie, Verführung Minderjähriger oder ungebührliche Gewaltanwendung ausübt, dann hat er im öffentlichen Dienst nichts verloren, schon als Schutz für die 99,9 Prozent anderen, die saubere Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich bedanke mich herzlich für die gemeinsame Arbeit, Frau Bundesministerin. Wir haben noch einiges vor uns. Das neue Dienstrecht insgesamt können wir nicht mehr
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