Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 206

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„(1) Eine rückblickende Bewertung der Projekte ist durchzuführen.“

2. In Artikel 1 entfällt im § 30 der Abs. 2. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „Abs. 2“.

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Abänderungsantrag

Eine weitere Änderung in der Regierungsvorlage:

In Artikel 1 lautet § 36 Abs. 1:

„(1) Die zuständige Behörde richtet jeweils eine oder mehrere Kommissionen zur Unterstützung der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen ein.“

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Meine Damen und Herren, etwas sperrig, diese Abänderungsanträge, keine Frage, aber es geht hier darum, das hohe Schutzniveau, das die Europäische Richtlinie vorschlägt, auch wirklich vollinhaltlich in die Gesetzesmaterie einzuführen, Herr Bundesminister.

Besonders schmerzhaft für uns ist – das ist auch der Grund, warum wir Ihren Ge­setzesvorschlag ablehnen müssen –, dass Sie die Empfehlungen Ihres Ressort­kollegen Stöger, der für den Tierschutz zuständig ist und eine Stellungnahme zu diesem Gesetz abgegeben hat, überhaupt nicht berücksichtigt haben. Das verstehen wir nicht. Daher mein Plädoyer an die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ: Unterstützen Sie Ihren Minister Stöger!

Ich werde aus der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zitieren. Dort heißt es wörtlich, die „Schaffung eines unabhängigen Gremiums/Beirats“ sei erforderlich.

„Für die Einheitlichkeit des Vollzuges des TVG erscheint die Schaffung eines unabhängigen Gremiums, das sowohl im Zuge von Genehmigungsverfahren im universitären Bereich als auch im Zuge aller anderen Genehmigungsverfahren zu befassen ist, dringend notwendig.“

Sie sehen, Minister Stöger hat hier ganz klar ein Plädoyer für diese Kommission abge­geben. Er argumentiert das auch mit der Einheitlichkeit des Vollzugs, mit der Nachvoll­ziehbarkeit und mit der entsprechenden Gleichwertigkeit.

Wir sind der Meinung, damit alle diese Elemente genutzt werden, sollten Sie eine Chance haben, unseren Abänderungsanträgen beizutreten, um das Gesetz auch in diesem Punkt wesentlich zu verbessern und zu schärfen.

Meine Damen und Herren! Es entspricht nämlich auch dem Antrag, den ich vor mehr als einem Jahr eingebracht habe, dass eben die ethischen Kriterien eingeführt werden müssen in das Gesetz für die Bewertung der Tierversuche.

In diesem Sinne: Stimmen Sie unseren Abänderungsanträgen zu! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Pirklhuber hat drei Abän­derungs­anträge eingebracht, die allesamt ausreichend unterstützt sind und somit mit in Verhandlung stehen.

 


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