Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 205

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Um jetzt einmal hier ganz klar zu sagen: Jeder Tierversuch soll ja nicht ein Selbst­zweck sein, sondern soll einem bestimmten Kriterium unterliegen. Er soll helfen, irgendwann einmal in der Wissenschaft, vor allem in der Forschung, beim Menschen zu einer größeren Sicherheit bei Arzneimitteln, aber auch bei Krankheiten zu kommen. Es gilt aber das Prinzip: vermeiden, reduzieren und ersetzen. Das ist insofern wichtig, als es ja auch im Bereich der Tierversuche nicht so sein soll, dass man möglichst viele Versuche macht, sondern möglichst wenige Versuche macht.

Österreich hat ja schon ein strenges Gesetz, das über die EU-Richtlinie hinausgeht. Das bleibt auch so. Es sieht etwa das Verbot der Tierversuche an Menschenaffen sowie die unangemeldeten Kontrollen in Tierversuchseinrichtungen vor. Und ich bin dankbar – das sage ich jetzt als Arzt – für alle Forschungsergebnisse, die Menschen geholfen haben. Alle diese Forschungsergebnisse, die wir bei Brustkrebs, Schmetter­lingskindern, Mukoviszidose bei Medikamenten sehen, wurden zuerst zwingend im Tierversuch getestet. Und das ist das Problem. Wir können nicht an Menschen testen, und wir müssen uns da auch an weltweite Richtlinien halten.

Das ist ein Zielkonflikt, an dem man nicht vorbeikommt. Der Zielkonflikt heißt: Wenn wir Forschungsergebnisse nicht nur importieren wollen, dann müssen wir Ergebnisse auch im eigenen Land erzielen können. Akzeptieren wir das nicht, dann koppeln wir uns halt in der Krebsforschung ab. Und diesen Zielkonflikt kann man nur politisch lösen. Jeder Tierversuch ist natürlich für das Tier etwas Unangenehmes, und daher ist die Um­setzung dieser EU-Richtlinie, die wir heute beschließen, ein Versuch, mit diesem nicht zu schließenden Graben umzugehen. Und glauben Sie uns: Jeder Tierversuch soll einem Nutzen, aber nicht der Qual der Tiere dienen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.29.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Die Tierschutzorgani­sa­tionen haben sozusagen keine politische Zuordnung. Sie arbeiten parteiübergreifend für die Tierrechte. Und genau das, Kollege Rasinger, ist ja in der Tierversuchsrichtlinie der EU das Wesentliche: dass das möglichst hohe Schutzniveau im Rahmen der Tierversuche gewährleistet werden muss und soll.

Daher werden wir zu der in Beratung stehenden Gesetzesvorlage einige Abände­run­gen vorschlagen.

Abänderungsantrag

Die Regierungsvorlage ist zu ändern, und zwar:

In Artikel 1 lautet § 4 Z 8:

„8. der Tierversuche starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verur­sacht, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können, oder“

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Abänderungsantrag

Änderung der Regierungsvorlage:

1. In Artikel 1 lautet § 30 Abs. 1:

 


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