Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 204

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nate. Das heißt, auch Sie hätten die Auflage dieses Gesetzes schon beschleunigen können.

Hätten Sie uns Freiheitliche gefragt, welche Voraussetzungen wir für ein neues Tierversuchsgesetz haben, dann hätten wir als Erstes gesagt, der Tierschutz gehört als Staatszielvereinbarung in die Verfassung, denn solange der Tierschutz keinen Verfas­sungs­rang hat, solange wird die Freiheit der Forschung immer höher bewertet werden als der Tierschutz und kann immer sozusagen stechen. In Deutschland gibt es Muster­urteile, wonach der Tierschutz leiden musste, weil er nicht im Verfassungsrang ist.

Die Beibehaltung der strengeren österreichischen Regelungen wäre ein zweiter Punkt, die Aufwertung der Tierschutzombudsmänner, um die Tierversuche im Sinne des Tierschutzes zu kontrollieren, wäre der dritte Punkt, und die Erstellung eines Ethik-Kriterienkataloges wäre der vierte Punkt gewesen, den wir gefordert hätten.

Diese Forderungen der Freiheitlichen decken sich auch mit den Forderungen vieler Tierschutzorganisationen. Ich habe hier ein Paket des Vereins gegen Tierfabriken mit 15 077 Unterschriften, die er in acht Monaten gesammelt hat. Sie sehen, Herr Minister, während Ihre Ministerien zwei Sitzungen machen, sammelt der VGT 15 000 Unter­schriften im gleichen Zeitraum. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt können Sie natürlich sagen, Tierschutz als Staatszielvereinbarung ist nicht Ihre Ressortzuständigkeit, aber es ist leider die ÖVP, die diese Forderung blockiert. (Abg. Höfinger: Das ist ja nicht wahr!) Sie haben als Minister vielleicht in der ÖVP ein bisschen einen Einfluss, und hier könnten Sie als ÖVP-Minister auf Ihre Fraktion ein bisschen Einfluss nehmen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Zweitens ist die Beibehaltung der strengeren österreichischen Regelung ein gemein­sames Anliegen, das gebe ich zu. (Abg. Höfinger: Das steht ja alles drinnen!)

Drittens gibt es einen Abänderungsantrag der Freiheitlichen über die Aufwertung der Tierschutzombudsmänner, den ich noch kurz vorbringen darf.

Und viertens bin ich froh, dass wenigstens die SPÖ in ihr Verhandlungsteam noch den Tierschutzsprecher Keck eingebaut hat, denn hier wurden vonseiten der Regierung noch viele Tierschutzanliegen mit in diese Regierungsvorlage eingebaut. Leider wurde die Opposition nicht gefragt und nicht eingebunden, sonst hätten wir diese Vorschläge einarbeiten können. (Beifall bei der FPÖ.)

Es liegt in Ihrer Verantwortung, Herr Minister, dass dieses Gesetz zu spät zur Begut­achtung aufgelegt wurde und somit für keine parlamentarische Diskussion mehr Zeit gefunden wurde. Daher sind die Regierungsparteien gezwungen, heute dieses Gesetz mit vielen positiven Aspekten – das gebe ich gerne zu –, aber auch mit schweren Mängeln im Bereich der Kontrolle unter Druck zu beschließen.

Wenn Sie in schlaflosen Nächten an gequälte Labormäuse denken, Herr Minister, so tragen Sie die alleinige Schuld. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höfinger: Nimm dein Packl mit!)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.26.45

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Bei diesem Gesetz handelt es sich erstens um die Neufassung eines schon lange geltenden Gesetzes, zweitens und die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite