Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 203

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Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 2079 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.21.10 29. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2016 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird sowie das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Gentechnikgesetz sowie das Tierschutzgesetz geändert werden (Tierversuchs-rechts­änderungsgesetz – TVRÄG) (2080 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 946/A(E) der Abgeord­neten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen im Tier-versuchsgesetz (2081 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2014/A(E) der Abge­ordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein zeit­gemäßes Tierversuchsgesetz für Österreich (2082 d.B.)

Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun die Punkte 29 bis 31 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte wird einbegleitet von Herrn Abgeordnetem Vock. – Bitte, Herr Kollege. (Auf das Rednerpult wurde von einem Klubmitarbeiter vor Beginn der Rede des Abg. Vock ein Karton gestellt, auf dem unter anderem „15 077 Unterschriften“ steht.)

 


19.21.45

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn wir heute über Tierversuche sprechen, dann sprechen wir zum Beispiel betref­fend das Jahr 2011 über 191 288 Tiere, die Tierversuche erleiden mussten. Davon waren 2011 153 153 Mäuse, also 80 Prozent, 9 026 Ratten, das sind 4,7 Prozent, und 15 633 Kaninchen, das sind 8,2 Prozent, betroffen.

Obwohl wir seit 2005 ein neues Tierschutzgesetz haben, fanden diese genannten Tierversuche aufgrund eines Tierversuchsgesetzes aus dem Jahre 1989 statt. Erst eine EU-Richtlinie zwingt diesen Nationalrat, das Tierversuchsgesetz an unseren Tierschutzstandard anzupassen, der in Europa vorbildlich ist.

Die EU-Richtlinie kam aber bereits am 22. September 2010 heraus, die Auflegung des neuen Gesetzes zur Begutachtung am 26. Juni 2012, also 21 Monate später. Ich habe eine Anfrage an Sie gestellt, Herr Minister: Wie viele Arbeitssitzungen der Ministerien gab es dazwischen? – Es gab fünf Arbeitssitzungen in diesen 21 Monaten, also alle vier Monate eine Arbeitssitzung. Es sind vier Ministerien, und wahrscheinlich hat jedes Ministerium einen Monat gebraucht, daher waren immer vier Monate dazwischen.

Jetzt können Sie natürlich sagen, Herr Minister Töchterle, das war schon vor Ihrer Amtszeit, aber Sie sind immerhin seit April 2011 Minister, das sind auch schon 14 Mo-


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