Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 225

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Dann zur Kommission zur Unterstützung der Behörde, sprich der Kommission, die diese Tierversuche bewilligen soll: Meine Damen und Herren, diese Kommission gibt es, diese Kommission hat es beim alten Tierversuchsgesetz gegeben, die sogenannte § 12-Kommission, die weiter bleibt, denn sie ist an die EU gemeldet worden. Dieser Kommission sitzt Herr Professor Troxler vor. Ich denke, Herr Professor Troxler ist integer, man kann über ihn nichts sagen. Er sitzt dieser Kommission vor und hat mir gesagt, es kommen pro Jahr zirka 500 Anträge auf Tierversuche, davon zirka 300 Neuanträge, der Rest sind entweder Wiederholungsanträge oder Anträge, weil sich Formalitäten geändert haben.

Die Vorgangsweise sieht so aus, dass alle Anträge vom Wissenschaftsministerium in sein Sekretariat weitergeleitet werden. Das Sekretariat ist mit Experten besetzt, das sind Tierärzte, ehemalige Professoren für Versuchstierkunde und so weiter. Jeder Antrag wird von denen geprüft, bei Spezialfragen werden noch einmal Experten bei­gezogen, und in jedem Fall gibt diese Kommission einen Rat und eine anschließende Empfehlung an das Wissenschaftsministerium ab. Auch diese Kommission haben wir, daher ist dieser Punkt hinfällig, es ist alles erhalten worden.

Nun zu den Tierschutzombudsmännern: Meine Damen und Herren, wir haben die Tier­schutz­ombudsmänner in die Kontrolle miteingebunden, das war eine Hauptforderung der Tierschutzorganisationen. Kontrolle heißt, dass bei Prüfungen von allen Züchtern, Lieferanten und Versuchslabors die Tierschutzombudsmänner informiert werden müssen. Sind Missstände dort aufgetaucht, dann können die Tierschutzombudsleute aufgrund § 41 Bundestierschutzgesetz sofort eingreifen und haben dann auch Parteienstellung.

Ich kann nur sagen, wir haben erreicht, dass der Kriterienkatalog kommt, wir haben erreicht, dass die LD-50-Versuche, die aussagen, dass 50 Prozent der Tiere bei diesen Versuchen sterben, verboten werden. Wir haben die Ombudsleute in der Kontrolle und in die Tierversuchskommission integriert.

Wir sind mit diesem Gesetz führend in Europa, denn ich habe mir alle anderen Länder angeschaut. Luxemburg verzichtet auf die gesamten Kommissionen, Deutschland hat keine anderen Kommissionen, als wir sie haben, Frankreich wird keine Kommissionen einführen. Ich denke, wir sind auch in dieser Weise wieder führend in Europa, und ich glaube, als Tierschützer sagen zu können, wir haben hier ein gutes Tierversuchsgesetz zusammengebracht. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ sowie Beifall der Abg. Höllerer.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


20.03.02

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Ein gutes Gesetz braucht auch eine gute Kontrolle, deshalb darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. Juni 2013 eine Gesetzes­vorlage zuzuleiten, die den Tierschutzombudsmännern die Parteienstellung in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz einräumt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

20.03

 


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