Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 224

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Ich will keinen Menschen, keine Institution kränken, aber ich glaube, die Tierversuchs­kommission des Bundes besteht unter anderem aus VertreterInnen – ich erwähne nicht alle, vertreten sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, das Wirt­schafts­ministerium, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer, die Landwirtschafts­kam­mer –, die über Grundlagenforschung und Bewertung von Zielen eines For­schungsrechtes nicht das nötige Wissen haben, um solche Entscheidungen zu treffen! Also da fresse ich den berühmten Besen, das können die nicht!

Warum verwahrt man sich dann gegen eine Kommission, die zusätzlich Tierversuche bewertet und beurteilt, die aus jeweils zugeschnittenen handverlesenen Experten eines bestimmten Gebietes besteht?

Ich habe auch, obwohl die Grünen es sich wünschen, ein wenig Bedenken bei rückwirkender Beurteilung von Projekten. Ich kann nicht beurteilen, ob den Tieren da mehr Leid geschehen ist als versprochen oder verschriftlicht. Aber soll ich als Laie – und wir alle sind auf diesen Gebieten vielfach Laien – beurteilen, ob ein Grundlagen­forschungsprojekt aufgegangen ist oder nicht? Das können die Leute nicht! In der Grundlagenforschung geht vieles nicht auf.

Da wäre es sehr sinnvoll, Herr Bundesminister, wenn auch Ergebnisse, die negativ waren, publiziert werden müssten, wie es die Forschungsgemeinschaft auf der ganzen Welt eigentlich immer mehr wünscht; um eben Tiere vor unnötigen Versuchen oder Forscher vor unnötigen Experimenten zu warnen und gezielter arbeiten zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Dr. Hübner und Jannach.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.59.04

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es ist richtig, dass Sie viel erreicht haben. Unsere Hauptforderungen, wie zum Beispiel der Kriterien­katalog, wurden erfüllt, und das ist sehr erfreulich. Allerdings gäbe es Kleinigkeiten – ich betone: Kleinigkeiten – wie die Veröffentlichungspflicht, die Bildungspflicht einer Kommission oder die Pflicht der rückblickenden Bewertung. – Zitatende.

Das ist aus einem Mail, das mir Dr. Balluch im Zusammenhang mit diesem Gesetz geschickt hat. Er war bei all diesen Verhandlungen dabei, bedankt sich mit diesem Mail für die Erfolge, die wir erreicht haben.

Das heißt, es geht nur mehr um Kleinigkeiten, die offen sind, und diese Kleinigkeiten, meine Damen und Herren, wurden schon erwähnt. Eine Kleinigkeit, wie es hier heißt, wären die starken Schmerzen und Tierversuche mit langer Dauer. – Meine Damen und Herren, die sind verboten in diesem Tierversuchsgesetz!

Es gibt eine einzige Ausnahme dazu, die der Artikel 55 der EU-Richtlinie vorsieht, nämlich: Nur unter Zustimmung der Europäischen Kommission und aller EU-Mit­gliedsländer kann es diese Ausnahme geben, nämlich im Falle einer Pandemie. Ich denke, wenn eine Pandemie eintritt, wird es notwendig sein, Versuche zu machen, damit es möglichst wenige Menschenopfer gibt.

Rückblickende Bewertung: Da gilt dasselbe, wenn man die Versuche mit geringem Leid als rückblickende Bewertung hernimmt, kann ich nur ein Beispiel bringen. Auf der VetMed in Wien werden gerade Versuche an Hunden durchgeführt, ob man von Leckerlis abhängig werden kann. Das heißt, die werden nur mit Leckerlis gefüttert, und jede Fütterung müsste als rückblickende Bewertung angesehen werden, es sind wirklich Tausende. Das würde jede Kommission überfordern.

 


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