Frau Finanzministerin! Das muss ich wirklich hier klar zum Ausdruck bringen: Die Verhandlungen über die Verfassungsbestimmung waren konstruktiv, Sie haben auch die Prinzipien, die wir verlangt haben, zumindest jetzt einmal in die Regierungsvorlage mitaufgenommen. Herr Abgeordneter Hofer hat sich ja auch sehr intensiv eingebracht. (Abg. Mag. Kogler: Aber Niederösterreich und Salzburg sind nicht !) – Sie haben sich nicht eingebracht, denn Sie waren nicht dabei. (Abg. Mag. Kogler: Natürlich!)
Was uns jetzt natürlich fehlt, das ist das einheitliche Rechnungswesen. Da war der Mut bei der Regierung, dass man gleich eine ordentliche Regelung macht, nicht mehr so vorhanden. (Abg. Mag. Kogler: Sie sehen, dass die Löcher größer als der Käse sind!) Man hat gesagt: Ein einheitliches Rechnungswesen ist einfacher gegenüber den Ländern durchzusetzen, wenn das die Parlamentarier machen.
Meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, bitte dann nicht auf Zurufe Ihrer Landesparteichefs zu hören – meistens auch Landeshauptleute –, die das sicher wieder verhindern oder zumindest blockieren wollen! Wir brauchen hier einen Grundsatz, dass es ein einheitliches, modernes Rechnungswesen in Österreich gibt – nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder und Gemeinden. (Beifall beim BZÖ.)
Es wird immer wieder gesagt: Na ja, die Kameralistik, die Länder haben halt zum Teil noch die Kameralistik. – Jetzt weiß man normalerweise nicht, was das ist. Das ist eine Art der Buchhaltung, die zum Wiederaufbau nach einem großen Krieg geeignet gewesen war. Wenn man meint, das wäre der Zweite Weltkrieg gewesen, dann irrt man. Wenn man meint, das wäre der Erste Weltkrieg gewesen, dann irrt man auch. Das war nach dem Dreißigjährigen Krieg! Im Jahre 1648 ist diese Theorie der Kameralistik entstanden, dass man durch staatliche Unterstützung die Wirtschaft wieder ankurbelt.
Meine Damen und Herren! Diese Methoden aus dem 17. Jahrhundert sind überholt. Wenn heutzutage noch irgendein Landesfürst daherkommt und sagt, er wehrt sich dagegen, dass das 17. Jahrhundert Vergangenheit ist und wir im 21. Jahrhundert etwas anderes für eine moderne und transparente Rechnungsführung brauchen, dann muss ich wirklich sagen: Lieber Landesfürst, geh in die Geschichte! Geh in dein Landesmuseum! Aber für ein modernes Land hast du eigentlich nichts mehr mitzureden. (Beifall beim BZÖ.)
Das, Frau Finanzministerin, ist ja genau die Problematik. Auf der Verfassungsebene kommen wir, glaube ich, mit einer klaren Verfassungsbestimmung ganz gut zu Rande. Das ist auch wichtig: ein verfassungsgesetzliches Verbot für diese Spekulationen. Aber die Umsetzung dieses Verfassungsprinzips ist schon wieder ein Problem. Da heißt es dann immer: Der Föderalismus ist uns so wichtig.
Meine Damen und Herren! Dieser Föderalismus wird immer mehr zum Luxus, den wir uns nicht mehr leisten können. Es hat nämlich nichts mit Föderalismus zu tun, dass die Leute, die das Geld vom Bund – das sind Bundesgelder –, also Bundessteuermittel bekommen – die brauchen sie nicht einzunehmen; denn wenn sie so föderal sind, dann sollen sie auch die Steuern selber einheben und die Verantwortung dafür übernehmen –, also das Geld zentral bekommen, dieses dann regional vergeben und sich nicht kontrollieren lassen wollen. Das geht sicherlich nicht! (Beifall beim BZÖ.)
Aus unserer Sicht wäre es ganz einfach gewesen: eine klare verfassungsrechtliche Regelung, ein Ausführungsgesetz, und zwar ein Bundesausführungsgesetz (Abg. Mag. Kogler: Richtig! Ja, eh!), dass das in ganz Österreich klar und deutlich und einheitlich geregelt ist und es eine klare Kontrolle durch eine Institution gibt, nämlich durch den Rechnungshof.
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