Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 149

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Anonymverfügungen bis zu einem höheren Betrag zu machen. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, wie hoch die Strafe selbst ist. Das wird in den Materiengesetzen geregelt, dort muss man darüber diskutieren. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht.

Hier geht es nur um die Art der Durchführung, also insofern um eine Änderung in der Verwaltung. Das ist so, wie wenn man bei Gericht sagt, die Zuständigkeit des Landes­gerichtes oder des Bezirksgerichtes bis zu einem bestimmten Betrag einzuführen. Das ändert dann auch nichts daran, ob die Strafbarkeit oder sonst etwas erhöht wird. Damit hat das also nichts zu tun, sondern es geht nur um eine Art der Zuständigkeit in der Verwaltung. Daher sind Sie da nicht ganz richtig gelegen, Herr Kollege. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.27.33

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Kollege Stefan! Es mag sein, dass Sie jetzt aufgrund dieser Tatsache in Ihrer Fraktion Erklärungsbedarf haben; aber die Erklärung war aus meiner Sicht nicht richtig.

Lieber Herr Kollege! Wenn wir die Straßenverkehrsordnung hernehmen, dann gibt es zum Beispiel für Falschparken die Möglichkeit, ein Organmandat zu verhängen. Da geben Sie mir, glaube ich, recht. Da steht aber nicht drinnen, in welcher Höhe die konkrete Strafe zu verhängen ist, sondern nur ein Organmandat.

So, und jetzt geben Sie den Rahmen von 36 auf 90 € frei, um ein Organmandat für Falschparken zu verhängen. Also ich garantiere Ihnen, dass in Zukunft für Falsch­parken in Österreich 90 € verhängt werden. Diese Möglichkeit schaffen Sie jetzt mit dieser Änderung. Ich gratuliere Ihnen dazu. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Na das ist ja ! – Abg. Grosz: Sicher? – Abg. Dr. Rosenkranz: Manchmal hat ein abgeschlossenes Jus-Studium schon Vorteile!)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weitere Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


13.28.35

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ein bisschen juristisches Ergänzungs­material: Lehrstunde eins im Verwaltungsverfahrensrecht auf der Universität: Organ­strafverfügungen sind eine Erleichterungsmöglichkeit in der Einhebung festzusetzender Strafen.

Punkt zwei: Niemand ist verpflichtet, die Organstrafe anzunehmen. Jeder ist frei, das ordentliche Verfahren einleiten zu lassen. (Abg. Grosz: Da kriegst ja wieder eine Anzeige!) – Ja, selbstverständlich.

Es ist auch jeder frei, die Gesetze einzuhalten! (Abg. Grosz: Na gratuliere!) Ich darf darauf aufmerksam machen, dass der Nationalrat und seine Mitglieder auf die Einhaltung der Bundesverfassung und der Gesetze angelobt sind! Jeder von Ihnen ist verpflichtet, die Gesetze – auch die Gesetze der Straßenverkehrsordnung – einzu­halten. (Abg. Scheibner: 1 000 € für Falschparken!) Das gehört zu den rechtsstaat­lichen Grundsätzen, auf die Sie einen Eid oder das Gelöbnis abgelegt haben.

Ich wiederhole also: Durch die heutigen Bestimmungen wird keine Erhöhung von Strafen vorgenommen, sondern im Rahmen des Verfahrensrechtes eine Erleichterung durchgeführt. Bitte schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.30

 


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