Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 148

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meiner Rede einen Entschließungsantrag zum § 68 Abs. 3 AVG erwähnt, welcher ein wesentliches Entgegenkommen für uns war und uns von SPÖ und ÖVP signalisiert wurde, was zur Entscheidung, zuzustimmen, beigetragen hat. Dieser Entschließungs­antrag ist jetzt so nicht zustande gekommen. Gelebter Parlamentarismus – das möchte ich hier nicht verschweigen.

Dieser Antrag ist unter anderem deswegen nicht zustande gekommen, weil die Mühlen in manchen Fraktionen nicht so schnell mahlen können und auch etwaige Regie­rungsmitglieder und Ministerien miteinzubeziehen sind. Das heißt ganz konkret, dass es der ÖVP jetzt noch nicht möglich war, diesem Entschließungsantrag in dieser Form ihren Sanktus zu geben, damit er jetzt zur Abstimmung kommen kann.

Trotzdem werden wir dem Verfahrensgesetz zustimmen, weil wir das ehrliche Bemühen des Fachabgeordneten Mag. Gerstl gesehen haben, der uns zugesagt hat, sich zu bemühen, in den nächsten beiden Tagen zumindest einen Selbständigen Antrag in diese Richtung einzubringen. (Abg. Grosz: Ich würde mich nicht auf die Regierung verlassen!)

Noch zum Inhaltlichen: Warum ist uns das wichtig? – Ich habe es vorher schon erwähnt. Es geht um die Möglichkeit, dass Bescheide von den Behörden unter dem Überdach „Wahrung des öffentlichen Wohles“ aufgehoben werden. Momentan sind da enthalten: „Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefähr­denden Mißständen“ oder die „Abwehr schwerer volkswirtschaftlicher Schädigungen“.

Was uns, den Grünen, fehlt, ist die Abwehr eines erheblichen Umweltschadens. Das Beispiel Natura-2000-Gebiete/Golfplatz habe ich Ihnen vorher gebracht. Das ist uns ein wichtiges Anliegen.

Uns wurde von allen handelnden Personen zugesagt, dass Bemühungen bestehen, diesen Antrag noch in diesen beiden Tagen einzubringen, damit er dann auch im Verfassungsausschuss zur Verhandlung kommt. (Abg. Grosz: Sind Sie sich sicher?) Wir nehmen Sie beim Wort, auch wenn wir schon andere Erfahrungen gemacht haben, aber wir wollen unseren Optimismus nicht schwinden lassen. Sonst müssten wir hier ganz aufgeben, Herr Kollege. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Sie haben ja Erfahrungen mit der Regierung, oder?)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ebenfalls zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 2 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.25.44

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich ein zweites Mal zu Wort gemeldet, um noch einmal die Problematik betreffend die angebliche Strafrahmenerhöhung, die hier angesprochen wurde, aufzuklären.

Es gibt keine Strafen, die hier festgelegt werden, sondern es geht nur darum, eine Verwaltungsvereinfachung oder eine Vereinfachung der Einhebung von Strafen durchzuführen. (Abg. Grosz: Morgen Zeitung lesen!) Es geht eindeutig darum, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Strafverfügungen bis zu einem höheren Betrag einzuheben, Organstrafen bis zu einem höheren Betrag einzuheben und bei auto­mations­unterstützter Datenverarbeitung das Verfahren bis zu einem höheren Betrag durchzuführen. Die eigentlichen Strafen werden nicht hier festgelegt, sondern in den Materiengesetzen. Das heißt, es gibt hier überhaupt keine Straferhöhung, keine Straf­rahmenerhöhung.

In der Straßenverkehrsordnung muss man gegen eine Erhöhung der Strafen stimmen, denn die können dann hier nur so umgesetzt werden. Es geht hier nur darum, die Möglichkeit zu schaffen, die Dinge dann auch in dieser Art und Weise durchzuführen,


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