Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 158

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„Wenn früher oft vom ‚Mauerblümchendasein‘ des Petitionsausschusses die Rede war, so ist er heute für viele ein Vorbild für eine gelungene Einbindung von BürgerIn­nenanliegen.“ – Zitatende.

Ich denke, das ist ein großes Lob, das wir alle, die wir in diesem Ausschuss vertreten sind, auch verdienen und über das wir uns auch freuen können, denn wir haben in den letzten Jahren sehr viel Bewegung hineingebracht: sehr viel Bewegung hineingebracht, was die Anzahl der Ausschusssitzungen betrifft, die Anzahl der Tagesordnungspunkte, Hearings sind schon angesprochen worden, regelmäßige Aussprachen mit der Volksanwaltschaft, weiters Ausstellungen, wie zum Beispiel gerade die Ausstellung zum internationalen Menschenhandel aufgrund der Initiative „Stoppt Sexhandel mit Kindern und Jugendlichen“, und auch die Bildungsreisen wurden schon angesprochen.

Wir haben viel bewegt, wir haben vieles diskutiert. Aber ich denke, jetzt müssen wir einen ganz konkreten Schritt weiter gehen, denn letztlich ist das Petitionsrecht eines der Grundrechte, die jeder Mensch hat. Jeder Bürger, jede Bürgerin in Österreich hat das Recht, sich an den Staat zu wenden und seine Anliegen vorzubringen.

Immer mehr Bürger nützen das, das wissen wir. Aber ich finde, es wissen noch viel zu wenige Bürger von diesem Instrument. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt!) Auch wenn wir jetzt seit fast eineinhalb Jahren die elektronische Unterstützung von Bürger­anliegen, also von Bürgerinitiativen und Petitionen, haben, ist es trotzdem – wie ich auch aus vielen Gesprächen mit BürgerInnen immer wieder feststellen kann – für viele noch ein Bereich, der für sie noch nicht ganz transparent und klar ist.

Da muss es unsere vordergründigste Aufgabe sein, dass wir die Hürden beseitigen, die noch vorhanden sind, für ein modernes Petitionsrecht, für ein modernes Bürger­initiativenrecht. Es müssen zeitgemäße Anpassungen gemacht werden. Es ist unum­gänglich, dass jetzt im Rahmen der anstehenden Reform der Geschäftsordnung des Nationalrates, der Wählerevidenz, der Volksabstimmung und so weiter, des sogenannten Demokratiepakets, auch unsere bereits gemeinsam intern erarbeiteten Punkte einfließen können. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

Was mich jetzt besonders freut, ist: Ich habe jetzt gesehen, dass in diesem Erstentwurf sogar enthalten ist, dass in Zukunft sogenannte Bürgerinitiativen zusätzlich zur Papierform auf elektronischem Weg mit Hilfe der Bürgerkarte eingebracht werden kön­nen.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen, das ist etwas, das wir eigentlich von Anfang an immer gesagt haben, dass wir das wollen, denn das ist europaweit fast einzigartig, dass bei uns nur die Papierform gilt und nicht auch die elektronische Einbringung.

Ich weiß, es muss vieles an Neuorganisation geschehen, auch im Bereich der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter, aber wenn wir das nicht schaffen, dann, glaube ich, sind wir in Europa nicht vorne mit dabei, wenn es darum geht, die Bürgeranliegen ent­sprechend umzusetzen.

Wir haben auch im Ausschuss gemeinsam gesagt, und ich möchte das nur noch einmal anführen: Wir müssen einen Weg finden, dass endlich diese Abgeordneten­beteiligung wegfällt – also dass man immer einen Abgeordneten zum Nationalrat braucht, der letztendlich eine Petition einbringt. Unsere Bildungsreisen haben uns gezeigt, dass das auch europaweit einzigartig ist. Die sagen: Was? Was ist da bei euch? Das gibt es doch nicht!

Hier sollten wir im Rahmen der Geschäftsordnungsnovelle einen wichtigen Schritt machen.

 


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