Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 260

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diesem Fall regional begrenzte Teilmärkte mit wenigen Bildungsanbietern bestanden haben und damit natürlich höhere Preise begünstigt worden sind.

Also in diesem Fall geht der Rechnungshof in die Richtung, dass man Preiskriterien, Qualitätskriterien festlegt, aber sehr wohl auch den Wettbewerb nützt, um auch im Preissegment allenfalls Kosteneinsparungen bewirken zu können.

Es sind auch die Managerverträge angesprochen worden: Das ist ein Thema, bei dem der Rechnungshof bei jeder Prüfung immer wieder aufzeigt, dass es in diesem Bereich nicht nachvollziehbare Einkommenserhöhungen, nicht begründete Abfertigungs- und Pensionsleistungen und einen Mangel an Transparenz gibt.

Der Rechnungshof hat daher bei Bund, Ländern und Gemeinden diese Prüfung durch­geführt. Das Ergebnis wurde im Rahmen der Debatte auch erörtert. Da zeigt sich insbesondere der Umstand, dass die Transparenz zu wünschen übrig lässt. Gerade Transparenz wäre aber ein Umstand in Blickrichtung mehr Glaubwürdigkeit. Ich verweise dabei auf die OECD-Grundsätze zur Corporate Governance beziehungs­weise auf den österreichischen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unter­nehmen, wo ausgeführt wird, dass mehr Transparenz ein Beitrag wäre, um das Verständnis der Öffentlichkeit für Strukturen und Aktivitäten der Unternehmen zu verbessern und um die Glaubwürdigkeit des unternehmerischen Handelns insgesamt zu stärken.

Laut den OECD-Grundsätzen wäre Transparenz bei den Managerbezügen ein schlagkräftiges Instrument zur Beeinflussung des Unternehmensverhaltens und zum Schutz der Investoren, wohingegen die Einschränkung von Transparenz unethischem Verhalten Vorschub leistet.

Jedes börsennotierte Unternehmen hat die Managerbezüge offenzulegen, jeder Aktionär hat ein Anrecht darauf. Im öffentlichen Bereich ist das nur dann möglich, wenn der Betroffene zustimmt; nur in diesem Fall kann eine Veröffentlichung durchgeführt werden. Das ist meines Erachtens nicht tragbar. Das, was dem Aktionär zusteht, soll auch dem Staatsbürger, dem Steuerzahler zustehen. Deshalb sollte man auch in diesem Fall die Corporate-Governance-Grundsätze umsetzen, um damit genau jene Transparenz herzustellen, die notwendig wäre.

Es ist von Herrn Abgeordnetem Lettenbichler im Zusammenhang mit Häftlingen auch angesprochen worden, dass man sie sozialversichern sollte, um dabei Kosten zu sparen. Die Problematik, die wir dabei haben, ist der Privatversichertentarif, der natür­lich den Krankenanstalten zugutekommt. Aus diesem Grund wurde seinerzeit mit den Ländern vereinbart, dass sie die Mehrkosten vom Sozialversichertentarif zum Privatpa­tien­tentarif abgelten, und zwar im Ausmaß von 50 Prozent. Diese Artikel-15a-Verein­barung wurde nicht mehr erneuert, sodass aus der 50-Prozent-Beteilung 20 Prozent geworden sind. Deswegen haben wir darauf hingewiesen, dass es hierbei zu einer Evaluierung kommen sollte, um nicht Verlagerungen von einer Gebietskörper­schaft zur anderen bewerkstelligen zu lassen.

Herr Abgeordneter Öllinger hat noch ein Thema angesprochen, das auch dem Rech­nungshof am Herzen liegt, und zwar die sogenannten Prüfungsergebnisse bezie­hungsweise Rohberichte, wie Sie es bezeichnet haben.

Dabei geht es darum, dass der Grundsatz ist, bevor eine öffentliche Diskussion stattfindet, soll der Betroffene die Möglichkeit haben, gehört zu werden zu den Feststellungen des Rechnungshofes, die hoffentlich – und darauf lege ich höchsten Wert – begründet sind sowie auf Zahlen und Fakten basieren.

Deshalb unternimmt der Rechnungshof alles, dass in diesem Fall die sogenannten Roh­berichte nicht an die Öffentlichkeit kommen. Er selbst ist aber auch nicht davor


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