Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 261

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gefeit, wenn beispielsweise die geprüfte Stelle oder Personen der geprüften Stelle Rechnungshofberichte an die Öffentlichkeit spielen, um in diesem Fall entweder in die eine oder in die andere Richtung dem Bericht bereits eine besondere Bedeutung zu geben. Ich verweise dabei auf die Salzburger Festspiele, wo Teile des Berichtes so hinausgespielt worden sind, dass der Rechnungshof, als der Bericht gekommen ist, eine Zeit lang gebraucht hat, um die wahren Zahlen und Fakten darlegen zu können. Das ist ein Umstand, wo der Rechnungshof mit Verschlussvorschriften und dergleichen alles unternimmt, damit das nicht stattfindet.

Auf der anderen Seite wäre es natürlich zielführend und auch im Interesse der geprüften Stelle, dass auch sie sich an die Verschwiegenheit hält. Eine diesbezügliche Verpflichtung gibt es für sie nicht, aber sehr wohl für den Rechnungshof.

Sie haben auch angesprochen, dass da nicht etwas „herausredigiert“ wird. Seit ich Rechnungshofpräsident bin, gibt es ein Produkt. Das heißt, es gibt das Prüfungs­ergebnis. Und dieses Prüfungsergebnis wird mit der Stellungnahme der geprüften Stelle veröffentlicht. Der einzige Punkt, der in diesem Fall geändert wird, ist, wenn das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berührt ist oder wenn redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen erforderlich sind. Ansonsten erhalten Sie genau den Bericht, den auch die geprüfte Stelle erhalten hat.

Dieser Strategiewechsel ist auch dadurch ersichtlich, dass vor meiner Zeit vom Rech­nungshof 900 Seiten veröffentlicht worden sind. Mittlerweile sind es über 6 000 Seiten, um Ihnen eine Möglichkeit zu geben, auch zu beurteilen, was der Rechnungshof festgestellt hat. Das, was die geprüfte Stelle wissen soll, sollen auch Sie als Abgeordnete und soll auch die Öffentlichkeit wissen.

Ich hoffe, damit die aufgeworfenen Fragen beziehungsweise Punkte erledigt bezie­hungsweise beantwortet zu haben.

Was die Ausführungen von Herrn Abgeordnetem Kogler und das Spekulationsverbot betrifft, der den Rechnungshof auch wieder eingeladen hat, ein Gutachten abzugeben, darf ich informieren, dass ich gerne eine Stellungnahme dazu abgeben werde, da eine Gutachtenerstellung nur dann möglich ist, wenn die Zielsetzungen so klar definiert sind, dass der Rechnungshof den Weg zum Ziel in diesem Fall beurteilen kann. Wenn man kein Ziel definiert, kann man vom Rechnungshof nicht erwarten, dass er selbst ein Ziel festlegt. Da würde er seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen überschreiten und in diesem Fall zum Politiker oder zum Gesetzgeber werden. Das steht uns nicht zu, aber sehr wohl, dass wir beurteilen, ob wir mit den vorliegenden Unterlagen, mit den vorliegenden Gesetzesvorlagen in der Lage sind, die von Ihnen erwartete Aufgabe auch zu erfüllen. Diesbezüglich wird der Rechnungshof auch eine Stellungnahme abgeben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

19.49

19.49.58

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-277 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite