Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 292

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bildungsgesetz würde Ihnen zeigen, dass im § 9 Abs. 7 steht, und das schon seit Jahrzehnten, dass eben der Lehrberechtigte die Prüfungstaxe und die damit ver­bundenen Kosten für Material oder Sonstiges zu ersetzen beziehungsweise zu zahlen hat. (Abg. Vock: Das setzt keinen Zwang ein!)

Ich kann mich noch erinnern, als ich 1968 meine Lehrabschlussprüfung gemacht habe, habe ich auch keinen einzigen Schilling in die Hand nehmen müssen, das ist eindeutig über den Betrieb gegangen. Mein Lehrbetrieb hat das bezahlt, und das war nie ein Problem. – Soweit zu den Begründungen.

Natürlich ist es richtig und legitim, dass Sie sagen, die öffentliche Hand soll am besten alles zahlen und am besten natürlich auch das. Ich denke, interessant wird es, wenn man sich die Begründungen jetzt noch einmal in Ruhe durchliest und sich erstaunt zeigt, warum da so ein – ich sage es fast unter Anführungszeichen – Unsinn drinnen steht. Da muss ich mir die Frage stellen: Was war an dem 11. Juni 2011, als Sie den Antrag formuliert haben? – Ich kann Ihnen sagen, vom Wetter her gab es kein Problem. Wir haben in Wien 29 Grad gehabt, es war heiter, die Sonne hat geschienen, es war blauer Himmel. Aber vielleicht waren Sie irgendwo in einem blauen Nebelfeld, ich weiß es nicht, sodass solche Formulierungen zustande kommen. Also für mich ist das eigentlich nicht erklärlich.

Die öffentliche Hand braucht es eigentlich auch nicht zu zahlen. Ich bin der Meinung, wer Lehrlinge ausbildet, dafür auch Förderungen von der öffentlichen Hand bekommt, die jungen Leute oft schon in der Lehrzeit als vollwertige Arbeitskräfte einsetzt und vielfach auch den Kunden so verrechnet, der kann am Ende auch die 94 € Prüfungstaxe und allfällige Kosten für Material zahlen. Die Firmen tun das auch ohne Probleme. Sie tun sogar noch mehr. Ich zitiere nur aus einem Kollektivvertrag, bei­spielsweise der Metallindustrie, wo der Lehrberechtigte – also die Wirtschaft selbst – sagt: Ich lege sogar noch etwas darauf, ich gebe dem Lehrling noch etwas dazu, nämlich eine Prämie von 150 €, wenn er die Lehrabschlussprüfung besteht. Die Unter­nehmer sind also nicht die Ausgebeuteten, die man jetzt öffentlich unterstützen muss, sondern im Gegenteil, sie sind vernünftig und sogar froh, wenn es Lehrlinge gibt, die das Lehrziel erreichen. Wenn sie das auch noch mit ein paar Euro unterstützen können, so ist das kein Problem. Der Antrag ist eigentlich schlicht und einfach unsinnig und somit abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


21.32.23

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir behandeln zwei Anträge, die – freundlich formuliert – gewisse Unschärfen auf­weisen. Allerdings haben wir bei unserem Abstimmverhalten die Grundtendenz bewertet, und diese ist bei beiden Anträgen in Ordnung.

Bei Tagesordnungspunkt 10 geht es gewissermaßen um eine finanzielle Besser­stellung für Lehrlinge. Ich glaube, es ist eine ständige Herausforderung, Anreize zu schaffen, damit Lehrlinge ausgebildet werden. Da kann man nie genug tun. Wir vom BZÖ haben in dieser Gesetzgebungsperiode mehrere Anträge eingebracht. Diesen war jedoch kein Erfolg beschieden. Den beiden Regierungsparteien war das offensichtlich kein allzu großes Anliegen.

Die Grundtendenz des Antrags ist in Ordnung. Die Formulierung, würde ich jetzt einmal sagen, kann man durchaus als verunglückt bezeichnen.

 


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