Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 301

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Die entsprechenden Anträge, die ich angesprochen habe, wurden immer wieder entweder abgelehnt, meistens aber vertagt, und zwar mit dem Hinweis auf ein laufendes Rechtverfahren, nämlich einem Streit zwischen der Stadt Salzburg und dem Bund um die Kostenfrage.

Jetzt gibt es wirklich keine Instanz mehr, in die dieses Verfahren vordringen kann. Es gibt eine mehr oder weniger Endentscheidung des Obersten Gerichtshofs, der – man staune – zu dem Schluss kommt, es gibt keine klare gesetzliche Regelung zu dieser Kostenfrage. Und genau das ist ja immer unser Punkt gewesen.

Das heißt, mittlerweile haben Sie es schwarz auf weiß, wir müssen gesetzlich aktiv werden. Der Verfassungsgerichtshof empfiehlt eine klare gesetzliche Regelung, der Oberste Gerichtshof empfiehlt eine klare gesetzliche Regelung. Wir haben einen Vorschlag vorgelegt, wie diese Regelung ausschauen kann, und ich hoffe, dass der Antrag in der Folge nun wirklich einmal seriös diskutiert werden kann.

Noch eine kleine formelle Sache: Da im Dezember eine Novelle zum Waffengesetz zu einer anderen Angelegenheit hier im Haus beschlossen worden ist, ändert sich die Nummerierung dieses Antrages. Wir werden im Ausschuss eine entsprechende Abänderung dazu einbringen. Das heißt, Sie können jetzt nicht damit argumentieren, dass da irgendwie formell etwas falsch ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek bittet mit Gesten in Richtung SPÖ um mehr Aufmerk­samkeit.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe der Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig recht, der Geräuschpegel ist schon wieder enorm hoch, aber generell. Vielleicht könnte man ihn wieder absenken.

Herr Abgeordneter Pendl kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.00.45

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meiner Vorrednerin einmal grundsätzlich recht: Das ist eine interessante Frage und ein wichtiges Thema, überhaupt keine Frage. Ich glaube, dass viele in dieser Republik darauf gewartet haben, was im Wege der Gerichtsbarkeit durch die Instanzen herauskommt. Der Oberste Gerichtshof hat sich nicht eingemischt im Zusammenhang mit der angesprochenen Frage.

Das ist ein Thema – wie so viele in der Republik –, das die Finanzen zwischen den Gebietskörperschaften betrifft. Ich verstehe, dass man aus Sicht einer Kommune sagt, dass eigentlich der Bund zahlen sollte, und dass der Bund sich fragt, warum er das allein zahlen soll. Ich möchte nur auf eines hinweisen, wenn wir diese Frage ernst diskutieren – und ich habe wirklich vor, dass wir das ernst diskutieren, weil ich das Problem nicht nur erkenne, sondern auch nachvollziehe und verstehe –: Ich glaube, dass das Waffengesetz nicht der geeignete Rahmen ist, um das Problem zu lösen. Das will ich nur gesagt haben.

In der Regel wissen wir alle, die wir hier sitzen, wie derartige Geschichten, wenn es um das Geld zwischen den Gebietskörperschaften geht, ablaufen. Wir aber wollen dieses Thema ernsthaft einer Regelung zuführen, und deshalb will ich nur gesagt haben, ich glaube, dass das Waffengesetz dafür nicht geeignet ist. Das werden wir im Laufe der Behandlung sehen, und wir werden darüber diskutieren.

Von unserer Seite besteht wirklich der Zugang, dass wir das Problem lösen. Mit einer Novelle von welchem Gesetz wir es lösen, wäre in Wirklichkeit egal. Ich sage nur, jeder hier weiß, wie mühsam es wird, wenn es darum geht, wer von den Gebiets­körper­schaften was zahlt.

 


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