und Bergung pro Bombe rund 200 000 €. Jeder von uns kann davon betroffen sein. Deshalb dürfen die hohen Kosten für die Beseitigung dieser Kriegsrelikte, der Fliegerbomben, nicht länger von den Bürgern getragen werden müssen. Der korrekte Umgang mit Kriegsmaterial ist nicht Aufgabe von Privatpersonen, sondern Sache der Republik. (Beifall beim BZÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Es ist auch eine moralische Verpflichtung – ich betone: eine moralische Verpflichtung –, dass der Bund unverzüglich diese Aufgaben übernimmt und sämtliche Kosten trägt. Mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden die notwendigen Grundlagen dafür geschaffen. Das BZÖ wird, vorbehaltlich weiterer interner Beratungen, diese Änderung im Waffengesetz unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
22.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 2125/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.
Neuwahl von Ausschüssen
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung: Neuwahl von Ausschüssen.
Nach § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen von bestehenden Ausschüssen durchzuführen, wenn Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs dies erfordern.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz sollen
der Ausschuss für innere Angelegenheiten,
der Finanzausschuss und
der Rechnungshofausschuss
neu gewählt werden.
Der Nationalrat hat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder festzusetzen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten verteilt.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für die genannten Ausschüsse mit derzeit je 26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eine Ausschussgröße von je 35 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich nach dem d’Hondtschen System wie folgt errechnet:
je 11 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ,
je 10 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP,
je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ,
je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen,
je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf das BZÖ und
je 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf das Team Stronach.
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