Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 304

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Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich lasse über die Änderung der Ausschussgröße des Ausschusses für innere Angelegenheiten, des Finanzausschusses und des Rechnungshofausschusses von 26 auf 35 Mitglieder und Ersatzmitglieder abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten sind dem Ausschussverzeichnis zu entnehmen.

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(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie die gewählten Funktionen sind im Internet unter „Parlament Aktiv>Ausschüsse>Nationalrat>Ausschüsse und Unteraus­schüsse“ abrufbar.)

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Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.08.40Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls der 187. Sitzung des Nationalrates hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 15 – Neuwahl von Ausschüssen – zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als geneh­migt gilt.

Ich verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls.

„TO-Punkt 15: Neuwahl von Ausschüssen

Aufgrund von Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs sollen nach Beratung in der Präsidialkonferenz der Ausschuss für innere Angelegenheiten, der Finanz­ausschuss und der Rechnungshofausschuss neu gewählt werden. Die Ausschuss­größe wird einstimmig mit je 35 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgesetzt. Es entfallen auf die SPÖ je 11, auf die ÖVP je 10, auf die FPÖ je 7, auf die Grünen je 4, auf das BZÖ je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie auf Stronach je ein Mitglied und Ersatzmitglied.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 15 – Neuwahl von Ausschüssen vor (Beilage XV/1).“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Der entsprechende Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

 


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