Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 104

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (31. KFG-Novelle) und das Führerscheingesetz (15. FSG-Novelle) geändert werden (1985 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (2125 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (31. KFG-Novelle) und das Führerscheingesetz (15. FSG-Novelle) geändert werden (1985 d.B), in der Fassung des Ausschussberichtes (2125 d.B) wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 58 wird in § 132 Abs. 29 Z 1 der Verweis „§ 2 Abs. 1 Z 15a“ ersetzt durch „§ 2 Abs. 1 Z 15b“.

Begründung

Es handelt sich lediglich um die Korrektur eines redaktionellen Versehens. Der Verweis muss richtig § 2 Abs. 1 Z 15b lauten, da diese Bestimmung in Artikel Z 1 geändert wird.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung der Frau Abgeordneten Dr. Mo­ser. 2 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.44.15

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Wir haben vier Gesetzesvorschläge völlig unterschiedlicher Natur bei einem Ta­gesordnungspunkt. Deswegen muss ich ein zweites Mal noch etwas klarstellen, und zwar dass wir diese Bundesstraßengesetz-Änderung auf jeden Fall ablehnen, weil sie nämlich größte Mängel hat im Hinblick darauf, dass sie keine Änderungen vornimmt bei völlig überflüssigen Straßenverkehrsprojekten; S 36, S 37, S 7, A 5, der Fortfüh­rung in den Norden, S 8 Marchfeld, S 34 Traisental und S 1 Lobau und A 26 Westring.

Frau Ministerin, wenn gespart werden soll, dann könnten wir dort einmal den Sparstift ansetzen.

Der zweite Hintergrund meiner Wortmeldung liegt darin, dass beim Führerscheingesetz die Änderungen auch in Richtung Verkehrssicherheit argumentiert werden. Wir sehen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung  (Abg. Hornek: Sie wollen alles kaputt­sparen, Frau Kollegin!) – Überhaupt nicht kaputtsparen! Landschaft würde gewahrt und Menschen würden vor Verkehrslärm geschützt werden, wenn Sie unseren Vorschlä­gen des Streichkonzerts folgen würden.

Aber wir wollen die Verkehrssicherheit auch insofern verbessern, als wir das Delikt Handy am Steuer zu einem Vormerksystem-Delikt machen wollen.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, das gravierende Verkehrssicherheitsproblem „Han-


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