Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 110

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Der zweite Punkt, das Ziel der Evaluierung der gesamten Terrorgesetzgebung: Warum ist das in Österreich nicht möglich? – Letzte Woche hat in Deutschland die Regierung aus CDU und FDP beschlossen, dass die Terrorgesetze seit 2001 in Deutschland eva­luiert werden sollen. Durchaus mit unterschiedlichen Zielen, und man wird sehen, was man Ende rauskommt. Aber in Deutschland hat man sich durchgerungen, genau diese Evaluierung vorzunehmen. In Österreich ist das offensichtlich nicht möglich.

So, dass auf das österreichische Parlament wenig Verlass ist, wissen wir. Daher haben wir uns ja auch – und viele Bürgerinnen und Bürger – an den Verfassungsgerichtshof gewendet. Der Verfassungsgerichtshof, und das ist beachtlich, hat im Dezember be­schlossen, wegen schwerer grundrechtlicher Bedenken die Beschwerde dem Europäi­schen Gerichtshof vorzulegen. Davon erwarte ich mir mehr als von den lauwarmen An­trägen des Parlaments.

Unsere Position ist relativ klar: Dieser Antrag, diese Beschwerde wird jetzt eineinhalb Jahre in Brüssel liegen, so lange dauert das. Und bis dahin gibt es nur einen einzigen Weg: Das österreichische Parlament muss diese massive Überwachungsmaßnahme zurücknehmen und aussetzen!

Wenn der Verfassungsgerichtshof andeutet, dass es schwere grundrechtliche Beden­ken gibt, dann soll sich das Parlament nicht darüber hinwegsetzen! (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne: 100 000 Bürgerinnen und Bürger haben es sich nicht verdient, dass sie heute mit einem lauwarmen Antrag auf den Arm genommen werden. Daher werden wir auch diesem lauwarmen Antrag nicht zustimmen. Denn eines steht fest: Wenn der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof Recht gesprochen haben, dann wird das Parlament mit oder ohne diesen Antrag reagieren müssen. Handeln müsste man jetzt schon! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Mag. Ikrath. 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Öllinger: Jetzt haben Sie etwas zum Erklären, Herr Ikrath!)

 


14.00.42

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen Bun­desministerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme mit meinem Vorredner darin überein, dass wir einerseits die Unterstützung, die diese Bürgerinitiative erhalten hat, zu respektieren haben, und auch das Thema, das eine weitreichende Bedeutung hat, weil es immerhin die Grundrechte der Bürger betrifft, sehr ordentlich und sehr sachge­recht behandeln müssen. Aus meiner Sicht – und das hat auch Kollege Steinhauser unterstrichen – haben wir uns auch im Justizausschuss bemüht, das zu tun.

Warum das Ergebnis von den Grünen jetzt als ein lauwarmer Antrag gewertet wird, verschließt sich mir. Das Ergebnis, der Antrag, den wir heute stellen werden, ist ein Er­gebnis des Experten-Hearings, ein Ergebnis unserer intensiven Befassung damit im Ausschuss. Wir haben ja auch die Proponenten der Bürgerinitiative mit einbezogen und ihnen dort ausreichenden Raum zur Darstellung ihrer Positionen gegeben. Warum nun der daraus resultierende Antrag gerade von den Grünen nicht mitgetragen werden kann, weiß ich nicht, weil – und da sind wir uns ja auch einig – das Thema Vorratsda­tenspeicherung das Hohe Haus mit Sicherheit neuerlich beschäftigen wird.

Lassen Sie mich auf eines verweisen. Hinter dem Thema Vorratsdatenspeicherung steht ein klassischer Gegensatz jeder demokratischen Gesellschaft: Hie die Freiheit, da die Sicherheit – das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch des Bürgers auf Schutz seiner Privatsphäre, auf die Freiheit vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staa-


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