das ist dann im nächsten Absatz ausgeführt – jeder, der das will und sich über diese Hemmschwelle hinwegsetzt – und das kommt leider Gottes immer vor –, über jeden alles wissen, was es nur gibt, was dessen Leben quasi hergibt, und das können wir sicher nicht wollen.
Ich gehe davon aus, dass der EuGH diese Richtlinie aufhebt und wir dann endlich eine entsprechende Anpassung des österreichischen Normenbestandes durchführen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.46
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.46
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Jarolim, wenn Sie vom Hirn strapazieren sprechen, dann darf ich Sie bitten, Ihr eigenes Hirn etwas mehr zu benützen und nicht in der Vergangenheit zu verweilen (Heiterkeit, Beifall und Bravoruf beim BZÖ), sondern zu überlegen, wie man diese schlechte Richtlinie wegbringen kann, wie man gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen kann, und nicht erst darauf zu warten, dass die EU das aufgrund des Verfassungsgerichtshofbeschlusses abändert. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) – Ich verstehe das Problem sehr wohl (Abg. Grosz: Wir verstehen auch Ihr Problem mit der ALIZEE BANK!), und vielleicht machen Sie keine unqualifizierten Zwischenrufe, sondern hören zu, dann können Sie noch etwas lernen, sehr geehrter Herr Kollege! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. – Abg. Grosz: Die heißt eh ALIZEE, oder?)
Tatsache ist, dass die Vorratsdatenspeicherung unbescholtene Bürger unter Generalverdacht stellt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird auch der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ umgekehrt in „in dubio contra reo“, und das kann es nicht sein.
Mein Kollege Grosz hat es schon ausgeführt, und einige Vorredner, vor allem von den Oppositionsparteien, haben es auch schon angesprochen, dass diese Vorratsdatenspeicherung ein massiver Eingriff in die Privatsphäre ist, und die Privatsphäre ist ein Grundrecht. Das wissen wir doch alle hier im Hohen Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Jeder von uns, der ein Telefon benützt, der telefoniert, der eine SMS verschickt, der sich im Internet aufhält, wird erfasst, ist von dieser Richtlinie betroffen, und die Daten werden gespeichert. Es wird quasi jeder kriminalisiert, ohne einen Grund. Kollege Steinhauser hat eingangs in seiner Rede schon erwähnt, dass die wahren Kriminellen genau wissen, wie sie sich davor schützen, nur, der unbescholtene Bürger bleibt wieder auf der Strecke, wird überwacht – und das lehnen wir ab, und das muss auch zu Fall gebracht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich kann Ihnen von den Regierungsparteien Kritik nicht ersparen, wenn ich mir das ansehe – Gott sei Dank sind wir in Österreich so weit, dass die Bürger aktiv mitbestimmen, mitentscheiden –, denn wie ist es denn zu dieser Situation gekommen, vor der wir heute stehen? – Über 106 000 Österreicherinnen und Österreicher haben die Bürgerinitiative unterschrieben, über 11 000 Österreicherinnen und Österreicher haben sich mit einer Anfechtung dieser menschenrechtswidrigen EU-Richtlinie an den Verfassungsgerichtshof gewandt, und der Verfassungsgerichtshof hat diesem Anliegen recht gegeben, indem er eine Empfehlung an den Europäischen Gerichtshof schickt, die Konformität dieser Richtlinie zu prüfen.
Das kann nur der Europäische Gerichtshof entscheiden. Diese Entscheidung kann leider sehr lange dauern, bis zu 16 Monate, wie wir wissen, der Verfassungsgerichtshof
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