Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 179

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Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Johann, Marek, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser;

Pack, Pendl, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosema­rie, Schopf, Schultes, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Windisch, Wittmann Peter, Wurm.

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18.01.51Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über den 9. Punkt der Ta­gesordnung wieder auf. Es sind noch zwei Redner bis zur Abstimmung zu Wort ge­meldet.

Zunächst: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


18.02.01

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen Ministerinnen auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorred­nern wurde von dieser Stelle aus schon vieles zum Besten gegeben, und ich möchte auf zwei Aussagen im Besonderen eingehen.

Zum einen hat Kollege Jarolim in seiner sehr interessanten Rede hinterfragt, wer denn nun schuld sei an den Vorratsdatenbestimmungen, an der fragwürdigen und sehr kri­tisch zu hinterfragenden Schärfe dieser Bestimmung, ob das nun die EU-Richtlinie sei oder nicht doch die quasi vielleicht sehr eng ausgelegte Regierungsvorlage dieser Bun­desregierung. Kollege Jarolim ist zu dem interessanten Schluss gekommen, dass es wohl doch eher die Bundesregierung war, die für diese fragwürdigen gesetzlichen Be­stimmungen über die Vorratsdatenspeicherung samt der Schärfe und den Nachteilen für die Bevölkerung verantwortlich zeichnet.

Ein interessanter Ansatz, Kollege Jarolim, denn immerhin war es Ihre Fraktion, die SPÖ, die uns gemeinsam mit der ÖVP diese Regierungsvorlage vorgelegt und auch mit deren Zustimmung beschlossen hat. Nichtsdestotrotz gebe ich Ihnen durchaus recht: Hätte es diese EU-Richtlinie nicht gegeben, dann hätten wir uns wahrscheinlich auch diese Regierungsvorlage erspart. So gesehen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das ein Zusammenspiel von zwei Kräften war, die sich die österreichi­sche Bevölkerung wohl am besten hätte ersparen sollen.

Die zweite Replik, die ich noch anbringen möchte, gilt den beiden Damen Hakl und Ha­kel – Namensgleichheit; Hakl von der ÖVP, Hakel von der SPÖ –, die gemeint haben, dass diese Vorratsdatenspeicherung besonders sinnvoll und wichtig wäre, weil man nun Stalking besser bekämpfen könnte. – Das ist nicht nur ein inhaltlicher Unsinn, son­dern auch legistischer Nonsens, denn die Zielsetzung dieser Vorratsdatenspeicherung war ja, dass sie grundsätzlich für schwere Straftaten und Straftaten im Bereich des Terrorismus zum Einsatz kommt.

 


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