Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 50

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wo ich gewusst habe, die sind nachzufragen. Und ich glaube, gerade auch bei den Frauen im bäuerlichen Bereich habe ich leider nicht wirklich viele Maßnahmen von Ihnen gesehen. (Abg. Mag. Schwentner: Wer hat denn den Antrag nicht unter­schrie­ben für Frauen im ländlichen Raum?!)

Wir reden immer davon, dass wir Frauen fördern, aber auch die Wahlfreiheit garan­tieren. Ich muss wirklich sagen, was mir besonders gut gefällt, ist der Vorstoß eines Bürgermeisters in Salzburg, das Berndorfer-Modell, der den Mut gehabt hat, auch tatsächlich einen Schritt zu setzen, um innerfamiliäre Kinderbetreuung wertzuschätzen, auch monetär wertzuschätzen. Das ist ein sehr großer und wichtiger Schritt, der mir persönlich sehr gut gefällt. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wir haben auch hier im Hohen Haus sehr viele Anträge eingebracht, die eine tatsächliche Verbesserung für die Frauen in Österreich darstellen sollen und können. Leider wurden die alle bis jetzt nicht angenommen  meine KollegInnen haben ja im Vorfeld auch schon darauf hingewiesen. Wir haben im September 2011 ein Acht-Punkte-Programm eingebracht, das leider immer noch vertagt bei Ihnen in der Schublade liegt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir ernsthaft darüber noch einmal diskutieren könnten.

Wir sollten nicht nur über Gehaltsrechner und Gehaltstransparenz sprechen, sondern auch über die Werte und die Wichtigkeit der Arbeit, die Frauen in Österreich leisten, nicht nur in der Kinderbetreuung und in der Pflege, sondern in vielen anderen Bereichen auch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


10.32.47

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frauensprecherin der FPÖ, die Kollegin Gartelgruber, hat uns aufgefordert, im Belästigungsfall Lausch die Akten sprechen zu lassen. Dann lassen wir die Akten sprechen. Dort hat eine Betroffene unter Wahrheitspflicht ausgesagt: 

„Lausch hat mir nach einer Hauptverhandlung massiv an den Hintern gefasst und nur geantwortet, er hätte das jetzt gebraucht.“ Weiters sagt eine Betroffene: „Beim Wachzimmer sagte er ‚Guten Tag, Puppi‘ und langte mir an mein Gesäß.“ Weiters sind in diesem Akt diverse E-Mails an Betroffene mit pornographischem Inhalt oder die Aufforderung, in den Swinger-Klub zu gehen, dokumentiert.

Meine Damen und Herren, das ist sexuelle Belästigung, das ist eines Abgeordneten dieses Hauses unwürdig! Abgeordneter Lausch, treten Sie zurück! (Beifall bei den Grünen. Abg. Strache:  es stimmt und nicht unwahr ist! Sie zitieren !)

Meine Damen und Herren, aber was sagt der Kollege Lausch zu diesen Vorwürfen? Es gibt E-Mails, die diese klar dokumentieren. Der Abgeordnete Lausch sagt, die wären gefälscht. – So: Wenn jemand E-Mails von mir mit derartigem Inhalt fälscht und an eine Betroffene schickt, mit derartig schwerwiegenden Vorwürfen, was würde ich tun? – Ich würde klagen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Es sind ja mehrere Straftat­bestände erfüllt: üble Nachrede, Verfälschung eines Beweismittels. Was hat der Kolle­ge Lausch gemacht? – Er hat nicht geklagt, und er hat gewusst, warum er nicht klagt: weil er weiß, dass er diesen Prozess nicht gewinnen wird. (Beifall bei den Grünen. Abg. Strache: Na selbstverständlich hat er den  geklagt!)

Meine Damen und Herren, wir werden ja sehen, ob der Kollege Lausch den „Falter“ klagt. Er hat ja eine weitere Möglichkeit. Aber wissen Sie, was der Kollege Lausch sagt: Da kommt nichts heraus! Und das sagt ein Mitglied einer Partei, die keine


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