Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 234

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Um noch kurz auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit einzugehen: Das muss man schon noch einmal betonen, dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsreform. Sehr oft fragt man sich in Österreich, was mit der Verwaltungsreform ist. Heute wird hier ein Beschluss gefasst, wie auch Verwaltung reduziert und effizienter, schneller und mittelfristig auch kostengünstiger gestaltet wird. Es gibt diese durchgängige zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit im Sinne von „9+2“ – das heißt, im Bund das Bun­desverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht, und die Landesverwaltungs­gerichte. Es können damit auch sehr viele der über hundert Sonderbehörden, die wir in Österreich haben, aufgelöst und damit quasi zu diesen „9+2“, also zu elf Stellen werden.

Weil es kurz ein Thema war, möchte ich schon noch betonen, dass mit 1. Jänner nächsten Jahres gegen FMA-Bescheide auch Beschwerde am Bundesverwaltungs­gericht eingebracht werden kann, aber um die Effektivität im Vollzug zu ermöglichen, wird die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden ausgeschlossen. Und das ist auch die radikale Erfahrung aus der Vergangenheit: weil sehr oft durch Verzögerungstaktik der Schaden weiter angerichtet wurde und sich dann am Schluss alle gefragt haben, warum man hier nicht eingegriffen hat. Ich halte es für notwendig und richtig, es auch so zu beschließen.

Zum Abänderungsantrag: Der soll ja zur weiteren Verwaltungsvereinfachung innerhalb der Verwaltungsvereinfachung anstatt dieser Einzelgebühren auch Pauschalgebühren für Eingaben vorsehen, weil das wesentlich zeitgemäßer ist. Das heißt, in aller Kürze zusammengefasst: Ein großer Schritt in der Verwaltungsreform! Und ich halte es für gut, dass dieser heute beschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.49

20.50.01

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Finanzen samt Titel und Eingang in 2233 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz, das Sanktionengesetz, das De­visen­gesetz und das Nationalbankgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2234 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

 


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