Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 236

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Ich bin ja schon gespannt: Wir haben mit dem Kollegen Karlheinz Kopf dann am 27., 28. Mai im Zuge der parlamentarischen Freundschaftsgruppe mit der Schweiz Gelegenheit, dieses Thema anzusprechen. Dann werden wir Sie auf dem Laufenden halten, wie das die Schweiz sieht und von welcher Summe die Schweiz ausgeht, die der österreichische Fiskus dann erhalten wird.

Aber machen Sie sich keine zu großen Hoffnungen. Ich würde mir an Ihrer Stelle schon einmal Gedanken machen, das Budget für das Jahr 2014 zu überdenken und diese angedachten Summen eher nach unten zu korrigieren. Ich würde es Ihnen schon wünschen, wenn Sie das machen, weil wir ohnehin jeden Euro brauchen.

Aber was an der ganzen Diskussion im Finanzausschuss interessant war, war die Aussage der Frau Finanzministerin. Ich glaube, der grüne Kollege Rossmann hat gefragt, warum diese Abkommen sowohl mit der Schweiz als auch mit Liechtenstein bilateral und nicht auf EU-Ebene ausverhandelt wurden. – Liege ich richtig, oder? Sie haben damals die Frage gestellt, warum man diese Steuergeschichte nicht EU-weit regelt, sondern bilateral. – Dann hat die Frau Finanzministerin darauf geantwortet: Weil bilateral schneller geht.

Das ist interessant zu wissen. Ich habe vor fünf Jahren hier im Hohen Haus einen Antrag gestellt. Und zwar ist es darum gegangen, dass seit über fünf Jahren österreichische, speziell Vorarlberger Handwerksbetriebe bei Dienstleistungen in der Schweiz massiv benachteiligt werden. Und ich habe damals den Antrag gestellt, das in bilateralen Verhandlungen zu regeln.

Damals wurde der Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt. Zwei Monate später kam der gleiche Antrag, wortgenau wie meiner, vom Herrn Kollegen Karlheinz Kopf, der dann allerdings den Antrag so abgeändert hat, dass das nicht in bilateralen Verhandlungen, sondern auf EU-Ebene zu regeln ist.

Wissen Sie, was bis heute geregelt wurde? – Gar nichts! Ich frage alle drei Monate beim Herrn Wirtschaftsminister nach, ob jetzt die Vorarlberger Betriebe damit rechnen können, dass diese Eskapaden bei Dienstleistungen auf der Schweizer Seite aufhören, und die Antwort ist immer die gleiche: Es liegt immer noch in Brüssel und es wird nichts gemacht.

Aber Sie drehen es ja so, wie Sie es brauchen, einmal bilateral, einmal auf EU-Ebene, gerade wie es Ihnen am besten passt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.56.44

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einmal damit beginnen, Herr Staatssekretär, der Frau Finanz­ministerin und dir zu gratulieren, dass dieses Abkommen wieder innerhalb einer Rekordzeit zustande gekommen ist. Auch dem Chefverhandler, Wolfgang Nolz, große Anerkennung. Wir haben hier einen international anerkannten Fachmann, und das erleichtert natürlich derartige Verhandlungen.

In diesem Fall war es noch einmal erleichtert, weil ja die Basis dieser Abkommen das Schweizer Abkommen war. Das Abkommen mit Liechtenstein geht darüber hinaus. Während beim Schweizer Abkommen nur Kapitalvermögen auf Bankkonten erfasst ist, werden da auch Stiftungen und Trusts, wo Kapitalvermögen vorhanden ist, erfasst.

Bei dem was der Kollege Themessl angeschnitten hat, also Gerechtigkeit gegenüber anderen Steuerzahlern, lautet für mich die Frage: Sollte dieses Kapitalvermögen so wie


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