ben, aber der Tatbestand wird in einem Tatbestand im Bundes-Verfassungsgesetz zusammengefasst.
Es sind zwei gute Novellen, die wir heute beschließen. Ich freue mich darüber, dass das eine einstimmige Materie ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
10.35
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist ein Gebot der Stunde, die Verbrechensopferhilfe zu verbessern, denn es sollte uns bewusst sein, dass niemand, auch in diesem Kreis, niemand – egal, aus welcher gesellschaftlichen Schicht er kommt – davor gefeit ist, Opfer eine Verbrechens zu werden, plötzlich, unerwartet und in einer Heftigkeit, die man sich gar nicht ausmalen kann, entweder selbst als Opfer oder als Angehöriger. Und damit wird das Leben in eine komplett neue Situation gebracht, die Auswirkungen physischer oder psychischer Natur können lange anhalten, ja sogar lebenslang dauern.
Es ist daher wichtig, dass wir in diesem Bereich einen weiteren Fortschritt erzielen. Meine Vorrednerin hat das ja ausführlich erläutert – ich brauche es nicht zu wiederholen –: Die Vielfalt bezieht sich auf höhere Entschädigungssätze, sie bezieht sich darauf, dass Antragsfristen verlängert werden, sie bezieht sich darauf, dass Kosten übernommen werden und dass es auch Härtefallregelungen gibt, wenn es Verbrechensopfer betrifft, die wegen ruhender Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters bisher den zuerkannten Schadenersatz nicht geltend machen konnten.
Darüber hinaus wird es auch bezüglich des Menschenhandels mit diesem neuen Verbrechensopfergesetz eine Entschädigung geben. Dies gilt für alle österreichischen Staatsbürger, Bürger der Europäischen Union, aber auch Bürger von Drittstaaten, sofern sie einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich meine, dass wir mit diesem Gesetz einen wesentlichen Beitrag für jene leisten, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, zwar im Bewusstsein, dass damit das Geschehene nicht ungeschehen gemacht werden kann, aber ein starkes Zeichen gesetzt wird, dass wir auch vonseiten des Staates die Betroffenen nicht alleine lassen, sondern sie auch vonseiten des Staates Österreich in schwierigen Zeiten begleiten werden.
Wir von unserer Seite tragen dieses Gesetz gerne mit. Ich weiß, dass es eine einstimmige Materie sein wird und dass dies ein wichtiger Beschluss am heutigen Tage sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
10.38
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Gesetzesnovelle selbstverständlich unsere Zustimmung geben. Die Vorredner haben inhaltlich nahezu alles gesagt, was es dazu zu sagen gab, sie haben nämlich sämtliche Verbesserungen aufgezählt.
Auf einen Punkt möchte ich noch ganz kurz eingehen, es geht nämlich auch darum, dass Opfer von Menschenhandel hinkünftig eine Entschädigung erhalten sollen, selbst
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