Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 149

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se geänderte Fassung sieht eine Auszahlung an das volljährige Kind ohne Zustimmung der anspruchsberechtigten Person vor, wenn das volljährige Kind nicht mehr im glei­chen Haushalt hauptgemeldet ist.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner hat sich nun zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.28.17

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich ist, was die Grund­intention anbelangt, de facto von allen Fraktionen Zustimmung gekommen. Ich glaube, es gibt auch kein Thema in diesem Haus, das nicht schon irgendwann von jemandem als Forderung erhoben oder in einem Entschließungsantrag behandelt wurde. Mich freut, dass jetzt dennoch die technischen Schwierigkeiten und andere Probleme be­reinigt werden konnten, sodass auch die Umsetzung möglich ist.

Es ist auch, was die Intention anlangt, klar: Wir wollen rund 270 000 Betroffenen – das sind etwa 15 Prozent aller Familienbeihilfebezieher – eine Chance bieten, dass über mehr Transparenz und mehr Eigenverantwortung auch eine bessere Steuerung der ei­genen Lebensbedingungen möglich ist.

Was die Beiträge anbelangt, sind diese, wie Sie wissen, gestaffelt: 18-Jährige erhalten 130,90 €, ab dem 19. Lebensjahr erhält man 152,70 €, dann kommt noch die Ge­schwisterstaffel dazu, also in etwa knapp 6,4 € mehr. Allein aus diesen Kommabeträ­gen können Sie ersehen – und wir haben ja Vorschläge gemacht –, dass es auch not­wendig ist, das System der Familienbeihilfen insgesamt transparenter zu gestalten und dann auch die Frage abzuklären, die gerade die Frau Kollegin vom Team Stronach angesprochen hat, wenn es darum geht, eventuell eine Indexierung festzulegen.

„Indexierung“ klingt wunderbar, wenn ich die Möglichkeiten finanzieller Art dazu habe. In diesem Zusammenhang ist Ihnen vielleicht noch in Erinnerung, dass wir auch eine Entschuldung des FLAF vorzunehmen haben, da er Maastricht-relevant ist, was die Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir auch die Indexierung vornehmen können.

Meiner Meinung nach wäre auch eine Entwicklung der Beschäftigung, die ja dafür ausschlaggebend ist, was die Einnahmen des FLAF anbelangt, eine Möglichkeit neben der Indexierung, eine Objektivierung und auch eine Anbindung an die finanzielle Ent­wicklung des FLAF zu erreichen. Wir werden das in den nächsten Wochen ja auch mit dem Koalitionspartner verhandeln.

Der Weg ist relativ unkompliziert. Die Frage, warum wir das nicht gleich als Anspruch für den Betroffenen festgelegt haben, hat Frau Kollegin Tamandl schon relativ ausführ­lich dargestellt, ich kann mich dem nur anschließen. Es sind vor allem steuerliche Gründe, aber auch Fragen des Unterhaltsrechts, die dafür sprechen, diese Vorgangs­weise eben so wie bisher abzuwickeln, dass der Berechtigte auch eine entsprechende Zustimmung geben muss.

In diesem Zusammenhang hat sich auch im Ausschuss die Frage gestellt: Was ist mit der Widerrufsmöglichkeit? – Ich darf darauf hinweisen, die Widerrufsmöglichkeit wird nur in wenigen Fällen tatsächlich zum Tragen kommen, aber das gehört auch exakt ge­regelt.

Der Vorschlag war, dass Herr Kollege Hofer gemeint hat, Eltern von Kindern, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und diese Beihilfe eben schon haben, sollen eine an­dere Art der Behandlung erfahren als Kinder, die noch im gemeinsamen Haushalt le-


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